Feudaler Pferdestall: Umbau trotz Abrissbescheides

honorarfrei. Abbruchbescheid für diesen recht prunkvollen Pferdestall.
Dem wohl prunkvollsten Bauernhof im Wienerwald droht der Abriss. Trotzdem wurde der Hof verkauft und umgebaut.

Es sieht aus wie ein Luxushotel oder ein Schloss. Dabei ist es – salopp gesagt – ein Bauernhof.

Vor knapp zehn Jahren reichte Ergun Spitzer ein Ansuchen für eine Hofstelle (ein landwirtschaftlich genutztes Gebäude mit einer Wohneinheit) für eine Zucht von andalusischen Rennpferden auf einem Grundstück in der Bonna in Pressbaum (Bezirk Wien-Umgebung) ein. Spitzer erhielt eine Baubewilligung und hat auch gebaut – allerdings verfehlte er dabei das vorgesehene Grundstück um knappe zwölf Meter. Jetzt steht der Pferdestall auf Grünland, wo eigentlich nichts gebaut hätte werden dürfen.

„Die Baubewilligung war rechtsgültig“, sagt der Pressbaumer Bürgermeister Josef Schmidl-Haberleitner. Allerdings habe man bei der Beschau des fertiggestellten Hofes bemerkt, dass dieser auf ein falsches Grundstück, eben auf Grünland, gebaut wurde. „Damit ist der Hof als Schwarzbau zu bewerten. Wir mussten rechtskonform handeln“, sagt Schmidl-Haberleitner. Er hat einen Abrissbescheid erlassen.

Rechtsstreit

Kurioses Detail: Trotz Abrissbescheid wurde der Hof vor drei Monaten nach Spitzers Konkurs von einer Masseverwalterin verkauft. Es soll sogar umgebaut werden. „Interessanterweise wurde die Zufahrtsstraße neu angelegt und asphaltiert“, sagt Gemeinderat Wolfgang Kalchhauser von der Liste Wir für Pressbaum.

Feudaler Pferdestall: Umbau trotz Abrissbescheides
Wolfgang Kalchhauser kämpft für/gegen den Biosphärenpark.
Er brachte das Thema im Gemeinderat aufs Tapet. Und auch Spitzer sagt: „Ja, es wird gebaut. Das hat schon angefangen, bevor ich das Grundstück endgültig verkauft habe.“ Für Kalchhauser wirft das Fragen auf: „Wie konnte so ein Bau im Wienerwald überhaupt entstehen? Und wieso wird hier jetzt noch gebaut?“

Von einem Umbau ist dem Bürgermeister nichts bekannt, nur dass der gesamte Rechtsstreit mittlerweile durch alle Instanzen gegangen ist und beim Verwaltungsgerichtshof liegt. Wer das Anwesen gekauft und umgebaut hat, weiß weder der Bürgermeister, noch der ehemalige Besitzer.

Kommentare