Schmerzmittel des Ehemannes in der Leiche

Die Anwälte Leiningen-Westerburg (li.) und Dohr
Vergiftung. Beschwerde der Anwälte beim OGH

Gerhard H. (53) und seine Lebensgefährtin Michaela S. (46) sitzen seit November wegen Mordverdachts hinter Gittern. Laut Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt stehen die beiden im dringenden Verdacht, Gerhard H.s Ehefrau, Wendy Freiherr (46), während einer Reise im September 2011 in Paraguay vergiftet zu haben. Die Anwälte lassen nichts unversucht, ihre beiden Mandanten aus der Untersuchungshaft zu bekommen. Nachdem das Oberlandesgericht gegen die Freilassung des Paares entschieden hat, versuchen es die Anwälte Michael Dohr und Hans Leiningen-Westerburg mit einer Grundrechtsbeschwerde beim Obersten Gerichtshof (OGH). „Wenn man jemanden auf grobe Mutmaßungen hin einsperrt, dann ist der Rechtsstaat in Gefahr“, so Dohr. Denn das toxikologische Gutachten von Gerichtsmediziner Wolfgang Denk habe laut den Strafverteidigern „zu wenig Substanz für einen dringenden Tatverdacht“.

Nach einer Exhumierung von Wendy Freiherrs Leiche in Paraguay war ein toxikologisches Gutachten in Auftrag gegeben worden. Im Gewebe der Toten wurde das starke Schmerzmittel „Hydromorphon“ festgestellt. Laut Gutachten gilt eine Überdosis des Medikaments als wahrscheinliche Todesursache. Bei einer Hausdurchsuchung an der Wohnadresse von Gerhard H. und Michaela S. im Bezirk Wiener Neustadt wurde das Medikament „Hydal retard“ sichergestellt. Die Kapseln, die Hydromorphon beinhalten, wurden H. wegen einer schweren Krankheit verschrieben. Er hatte also leichten Zugang zu dem Mittel. Für die Verteidiger hat das wenig Relevanz. Denn die Vergiftung ist laut Gutachten „nur wahrscheinlich, aber nicht sicher“, sagt Dohr.

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Die Kriminalisten sind bei ihren Ermittlungen jedenfalls auf weitere erklärungsbedürftige Indizien gestoßen. Beispielsweise hat Gerhard H. wenige Tage vor dem Tod seiner Frau Nebenwirkungen und Erfahrungsberichte zum Medikament „Hydal“ im Internet recherchiert. Die Staatsanwaltschaft wertet das als belastend. Für die Ankläger liegt außerdem ein klares Motiv für eine Tat vor: Es könnte um Geld gegangen sein. Gerhard H. hatte auf seine Frau zwei Lebensversicherungen über je 40.000 Euro abgeschlossen – eine davon ein Jahr vor der Paraguay-Reise, die andere erst ein Monat davor. Dohr und Leiningen-Westerburg wollen darin kein Motiv erkennen, da nicht Gerhard H. sondern seine drei Kinder die begünstigten sind. „Und die Zweitbeschuldigte Michaela S. hat gar keinen finanziellen Vorteil daraus“, so die Anwälte. Die Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt wartet noch auf letzte Ermittlungsergebnisse und will dann über die Mordanklage entscheiden.

Wendy Freiherr flog am 15. September 2011 mit ihrem Ehemann Gerhard H. und dessen Begleiterin Michaela S. nach Independencia. Am 29. September starb die die 46-Jährige unter mysteriösen Umständen.

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