Fall Weikendorf: FPÖ bleibt Debatte im Landtag verwehrt
Der Fall hat für Schlagzeilen gesorgt und beschäftigt nun das Landesverwaltungsgericht. Eine palästinensische Familie will in der Weinviertler Gemeinde Weikendorf ein Haus erwerben.
Gegenüber der Grundverkehrskommission sprach sich der Bürgermeister aus kulturellen Gründen dagegen aus, dass die muslimische Großfamilie das Grundstück erwerben kann. Für das Land kein Grund, den Hausverkauf zu untersagen. Der Gemeindevorstand beschloss daraufhin einstimmig eine Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht.
Die FPÖ attackiert deswegen die Landesverwaltung sehr scharf. „Es darf nicht angehen, dass sich Behörden und Politiker von einer linken Kampagne in die Knie zwingen lassen und unsere Landsleute nicht ernst genommen werden“, sagt Klubobmann Udo Landbauer. Er wollte deswegen das Thema auch in einer Aktuellen Stunde zu Beginn der Landtagssitzung diskutieren.
Von Landtagspräsident Karl Wilfing (ÖVP) erhielt er allerdings eine Absage. Nicht wegen des Themas Weikendorf, sondern wegen der Geschäftsordnung. Pro Sitzung sind nur zwei Aktuelle Stunden zugelassen, diese gehen bei der Sitzung am Donnerstag an ÖVP und SPÖ. Zu den Themen „Innovationsland Niederösterreich“ und „Höchste Priorität für Klima- und Umweltschutz in Niederösterreich“.
„Thema wurde abgedreht“
Bei der FPÖ lässt man den Hinweis auf die Geschäftsordnung nicht gelten. „Das Thema wurde abgedreht“, heißt es aus dem Klub. Man wolle eben das unangenehme Thema öffentlich nicht diskutieren. Folgendes Indiz wird dazu angeführt: Die SPÖ habe als erste Partei vor Wochen ihre Aktuelle Stunde angemeldet, dann sei die FPÖ gefolgt. Die ÖVP hingegen hätte erst als dritte Partei ihr Innovationsthema in der Landtagsdirektion eingebracht.
Im ÖVP-Klub weist man jegliche Einflussnahme zurück. Es sei die Entscheidung des Landtagspräsidenten gewesen, der nach der Geschäftsordnung richtig vorgegangen sei. Dort ist tatsächlich die Reihenfolge des Einbringens bei den Aktuellen Stunden kein Kriterium. Vielmehr soll der Präsident dabei „auf die Klubstärken und die seit Beginn der laufenden Tagung abgehaltenen Aktuellen Stunden Bedacht nehmen“. Und da kam der FPÖ-Antrag unter die Räder. Udo Landbauer wurde das auch so mitgeteilt.
Im Fall Weikendorf will der FPÖ-Klubobmann dennoch keine Ruhe geben. Er hofft, dass das Landesverwaltungsgericht in St. Pölten im Sinne der Gemeinde und gegen die Vorgaben des Landes entscheiden wird. Experten gehen hingegen davon aus, dass der Spruch im Sinne der Grundverkehrskommission des Landes erfolgen wird. Mit der Konsequenz, dass der Grundstückskauf in Weikendorf letztendlich vor dem Höchstgericht landen könnte – und die palästinensische Familie noch lange auf ihren Umzug ins Weinviertel warten muss.
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