EU-Gericht schmeckt der Schnepfenstrich nicht

EU-Gericht schmeckt der Schnepfenstrich nicht
Einer Klage der EU-Kommission gegen die Frühjahrsbejagung der Waldschnepfe in NÖ wurde stattgegeben.

Niederösterreich will die mehr als 100 Jahre alte Tradition der Schnepfenjagd nicht aufgeben, doch der Europäische Gerichtshof (EuGH) und die Politiker in Brüssel haben dem waidmännischen Treiben eine Abfuhr erteilt. Der EuGH hat am Donnerstag der Klage der Europäischen Kommission gegen die Frühjahrsbejagung der Waldschnepfe in NÖ stattgegeben. Das Bundesland verstoße demnach gegen die EU-Vogelschutzrichtlinie. Für den NÖ Landesjagdverband ist die Entscheidung „nicht nachvollziehbar“. Wissenschaftliche Untersuchungen würden untermauern, dass die spezielle und sehr traditionelle Art der Bejagung keinerlei Auswirkungen auf den Bestand der Vogelart habe.

Schwelender Konflikt

Die Entscheidung des Gerichtshofes ist der bisherige Höhepunkt in einem seit Jahren schwelenden Konflikt zwischen der EU und der blau-gelben Jägerschaft. Schon die Bezeichnung Schnepfenstrich (Jägersprache für Balzflug der männlichen Waldschnepfe, Anm. d. Red.) sorgt vermutlich bei der nicht jagenden Bevölkerung für ein gewisses Unbehagen. Waidmännern geht hingegen das Herz auf, wenn sie im Frühjahr zur Abenddämmerung an einer Lichtung einen Waldschnepf im Balzflug vorbei streichen sehen und ihn erlegen dürfen. Der Vogel gilt außerdem schlichtweg als Delikatesse.

Appetit zügeln

Geht es nach der EU, dann müssen die Niederösterreicher allerdings ihren Appetit auf das Vögelchen zügeln. Denn die Bejagung verstoße gegen die Vogelschutzrichtlinie. Genau das versucht man in NÖ seit Jahren mit wissenschaftlichen Studien und einem Monitoring zu entkräften. In einer Abschlussarbeit an der Uni für Bodenkultur in Wien wurde bereits 2011 der Einfluss der Frühjahrsbejagung untersucht. Dabei hat man festgestellt, dass die Jagd kaum Auswirkungen auf die Besatzentwicklung hat. „Denn es werden vorwiegend männliche Schnepfen erlegt, was keine Auswirkungen auf den Fortpflanzungserfolg hat“, so Landesjägermeister Josef Pröll. Die Schusszeit ist von 1. März bis 15. April begrenzt. In den Brutgebieten treten die Hennen meist erst gegen Ende auf. Laut Monitoring sind 96 Prozent der erlegten Schnepfen tatsächlich männlich. Laut Jagdverband ist der Bestand der Tiere seit vielen Jahren konstant, zuletzt sogar leicht steigend. Dennoch muss er sich dem EuGH-Urteil beugen, ab nächstem Jahr darf der Vogel nicht mehr bejagt werden.

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