Klage gegen Kündigung abgewiesen

Klage gegen Kündigung abgewiesen
Etappensieg für Gemeinde: Gewerkschafter sind entsetzt, der Rechtsanwalt der Ex-Mitarbeiterin kündigt Berufung an.

Das Urteil des Arbeitsgerichts Krems lässt Waidhofens Bürgermeister Kurt Strohmayer-Dangl einen Stein vom Herzen fallen. Dafür löst es entsetzen bei der Gewerkschaft aus: Der Senat unter Vorsitz von Richter Gernot Preisegger hat die Klage von Monika Steiner gegen ihre Entlassung durch die Stadt Waidhofen/Thaya abgewiesen. Steiners Anwalt Thomas Mödlagl will berufen.

Wie berichtet, hatte die Stadt ihre Mitarbeiterin gekündigt und das unter anderem mit dem Vorwurf von Verfehlungen und nicht erfülltem Arbeitspensum begründet. Dagegen klagte Steiner.

Der Fall hatte beträchtliches Aufsehen in Gewerkschaftskreisen verursacht, weil die Kündigung einer Personalvertreterin bisher kaum denkbar war.

„Der Richter hat selber gesagt, dass ihre Verfehlungen geringfügig waren. Es ist schon in Ordnung, wenn jemand gekündigt wird, wenn es vorsätzliche Fehler oder grobe Fehlleistungen gibt. Aber wenn das ohne so einen Grund möglich ist, wer traut sich dann noch in der Gewerkschaft für die Interessen der Kollegen einzutreten? Das sägt an der Sozialpartnerschaft“, klagen Gewerkschaftsvertreter Thomas Bauer und Gerald Paninger. Sie sind überzeugt, Steiner sei gekündigt worden, weil sie unbequeme Kritik geäußert habe.

Begründung

In der Urteilsbegründung wird das nicht erfüllen der Arbeitsleistung als erwiesen angesehen, sowie eine dreimalige Verwarnung. Der Richter kritisierte auch die Proteste der Gewerkschaft.

„Ich bin wirklich erleichtert, das waren die schwierigsten dreizehn Monate im Amt“, meint Bürgermeister Strohmayer-Dangl. „Mir fällt ein Stein vom Herzen nach diesen Anfeindungen, obwohl man 16 Jahre lang korrekt arbeitet“, sagt Stadtamtsdirektor Rudolf Polt.

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