Entführt, vergewaltigt: Peiniger vor Gericht
Die Justiz hielt den mutmaßlichen Entführer und Vergewaltiger für so brandgefährlich, dass sie sein Grundstück im niederösterreichischen Gaming (Bezirk Scheibbs) mit einem Bodenradar auf Leichenteile untersuchen ließ. Ohne Ergebnis.
Der 45-jährige Schlosser Erich L. verbreitete aber auch so Angst und Schrecken in seiner Umgebung. Ein Blick in die Anklageschrift reicht, um Unbehagen auszulösen. Am 14. Mai muss sich Erich L. am Landesgericht Krems für ein Martyrium verantworten, dass er einer 25-jährigen Krankenschwester aus dem Waldviertel angetan haben soll.
Wie das Landeskriminalamt minutiös rekonstruierte, soll L. die Krankenschwester im vergangenen Juli am Edlesbergersee im Bezirk Zwettl entführt und in einer Holzkiste in seinem Lieferwagen 70 Kilometer weit in sein Haus nach Gaming verschleppt haben – geknebelt und gefesselt. Dort wurde die Frau laut Anklage in einem WC angekettet und die Nacht über mehrmals vergewaltigt. Sie soll stundenlang Todesängste ausgestanden haben, wirft die Anklage dem 45-jährigen Schlosser vor. Die Vorgangsweise des Täters wird als perfider Tatplan beschrieben. Demnach soll der Schlosser verkleidet um den See geradelt sein, um sich sein Opfer unerkannt aussuchen zu können. Bei der Verhandlung am 14. Mai wird auch zu klären sein, wieso die Justiz nicht viel eher gegen den amtsbekannten Sexualstraftäter durchgegriffen hat. Als durch den KURIER aufgedeckt wurde, dass gegen ihn bereits 30 polizeiliche Vormerkungen wegen Sexualdelikten vorliegen und der Mann immer noch ohne Auflagen oder Therapien frei herum lief, reagierte die Staatsanwaltschaft erbost auf den Bericht. Anscheinend sollten diese Informationen nicht an die Öffentlichkeit gelangen. Es wurde daher ein Ermittlungsverfahren wegen Amtsmissbrauchs gegen teils völlig unbeteiligte Beamte des Landeskriminalamtes eingeleitet. Schuldiger wurde keiner gefunden.
Anklagepunkte
Verantworten muss sich der zweifache Familienvater am 14. Mai nicht nur wegen der Entführung (Freiheitsentziehung) und Vergewaltigung, sondern außerdem wegen sexueller Belästigung, öffentlich geschlechtlicher Handlungen, geschlechtlicher Nötigung, schwerer Nötigung und Sachbeschädigung. Unter anderem soll der 45-Jährige Mädchen vor Schulen aufgelauert, sich entblößt und onaniert haben.
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