Elf Monate Haft für Alkolenker, der 44-Jährigen tötete

Elf Monate Haft für Alkolenker, der 44-Jährigen tötete
Nach einer Feier setzte sich ein 43-Jähriger mit 1,7 Promille ins Auto, dann geriet der Wagen auf die Gegenfahrbahn.

Nie wieder“, beteuert Harald S.Nie wieder werde ich Alkohol trinken und danach in ein Auto steigen.“

Die Einsicht des Niederösterreichers, sie kommt zu spät. S. hat ein Menschenleben auf dem Gewissen. Dafür musste er sich am Donnerstag am Landesgericht St. Pölten verantworten. Ein schwerer Gang für alle Beteiligten, vor allem aber auch für die Familie von Christian H., der bei dem Unfall ums Leben kam und nur 44 Jahre alt wurde.

Bei dem Prozess erinnert sich der Angeklagte an die Nacht auf den 1. Mai 2018 zurück. Stress habe er gehabt, deswegen auch nichts zu Mittag gegessen, erzählt er der Richterin. Dann sei er zu einer Feier mit Freunden gefahren, es wird Bier getrunken, aber auch härtere Getränke. „Ich habe den Grad meiner Alkoholisierung nicht bemerkt“, betont der 43-Jährige. Nachsatz: „Andernfalls hätte ich im Auto geschlafen.“ S. fährt von der Feier weg, 1,7 Promille Alkohol im Blut, in Kirnberg an der Mank im Bezirk Melk gerät er mit seinem Wegen auf die Gegenfahrbahn.

Feuer

„Ich habe nur den Aufprall gespürt, dann war ich benommen“, berichtet er der Richterin. Doch er sieht rasch, dass etwas Furchtbares passiert ist. „Ich habe Panik bekommen.“ Der Wagen des anderen Unfallbeteiligten brennt, er läuft hin, versucht Christian H. aus dem Wrack zu befreien. Es gelingt ihm nicht, auch ein herbeigeeilter Zeuge scheitert. „Es ist alles ganz schnell gegangen, die Flammen haben sich rasch ausgebreitet“, erzählt der Zeuge.

Auch die Rettungskräfte können für den 44-jährigen Mostviertler nichts mehr tun, er verbrennt in dem zerstörten Auto.

Harald S. wird im Krankenhaus später Blut abgenommen. Ein Gutachter geht davon aus, dass er sich betrunken ans Steuer gesetzt hat.

Der Angeklagte fasst eine Haftstrafe aus, er muss für elf Monate ins Gefängnis. Der 43-Jährige nimmt die Strafe an, der Staatsanwalt gibt keine Erklärung ab, deshalb ist das Urteil nicht rechtskräftig.

„Es tut mir unendlich leid was passiert ist“, sagt Harald S. noch.

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