Planquadrat in NÖ: Polizei stoppt Handy-Radler und Scooter-Raser
Polizei führte in St. Pölten Kontrollen durch.
Es ist grundsätzlich keine gute Idee, beim Radfahren zu telefonieren – nicht nur, weil es gefährlich ist, sondern auch, weil es das Geldbörsel belastet. 50 Euro kostet das Vergehen (Autofahrer zahlen 100 Euro), wie zwei Radfahrer am Montagvormittag leidvoll erfahren mussten.
Sie schafften es, mit dem Handy am Ohr in eine Gruppe von Polizisten zu radeln, die sich beim Sparkassenpark in St. Pölten postiert hatten. Obwohl die Beamten schon aus einiger Entfernung deutlich sichtbar waren, wurde munter weitertelefoniert – bis die Gesetzeshüter eingriffen.
Aber nicht nur Radfahrer gerieten ins Visier der Polizei, auch E-Scooter-Fahrer wurden angehalten. Ein Mann war auf einem Gefährt unterwegs, das auf 53 km/h beschleunigen konnte – erlaubt sind 25 km/h. Nach der Kontrolle meinte der Mann: „Ich fahr jetzt wieder.“ Die Antwort der Beamten: „Sie fahren heute gar nicht mehr, Sie schieben.“
Alarmierende Zahlen
Bei dem Planquadrat dabei waren auch Innenminister Gerhard Karner (ÖVP), Verkehrsminister Peter Hanke (SPÖ) und Willy Konrath, Chef der Landesverkehrsabteilung. Alle drei betonten, dass es sich bei den Kontrollen nicht um Schikanen handle, sondern um Maßnahmen für mehr Sicherheit im Straßenverkehr.
Tatsächlich sind die Zahlen im Bereich Fahrrad, E-Bike und E-Scooter alarmierend: Wurden im Jahr 2024 österreichweit noch 39 Tote verzeichnet, waren es im vergangenen Jahr 71. In Niederösterreich ließen 19 Personen ihr Leben, neun davon waren mit E-Bikes unterwegs.
Karner, Hanke und Konrath bei der Verkehrskontrolle.
Hanke erläuterte zudem die neuen Regeln, die für E-Bikes und E-Scooter am 1. Mai in Kraft treten. Für E-Scooter wird eine Helmpflicht bis 16 Jahre eingeführt, bei E-Bikes bis 14 Jahre. Zusätzlich schafft die Novelle eine rechtliche Grundlage für kamerabasierte Zufahrtskontrollen, etwa in verkehrsberuhigten Zonen.
"Frisierter" E-Roller wurde kontrolliert
E-Mopeds werden künftig als Kraftfahrzeuge eingestuft und dürfen keine Radwege mehr nutzen; außerdem gelten Helm-, Führerschein- und Versicherungspflicht. Diese Regelung tritt am 1. Oktober in Kraft.
„Damit haben zum Beispiel Essenszusteller noch mehr Zeit, sich umzustellen“, sagt Hanke.
Kommentare