Donaubrücke Mauthausen: Für Umweltanwälte ist UVP-Coup rechtlich legitim

60 Jahre alte Stahlöbaubrücke rostet und muss 2027 gesperrt werden
NÖ, OÖ. Wenig Freude, aber keine rechtlichen Einspruchsmöglichkeiten haben die beiden Umweltanwälte in Nieder- und Oberösterreich mit dem Genehmigungsverfahren zum Bau der neuen Donaubrücke Mauthausen. Wie berichtet, wurde das Verfahren für die neue Donauquerung als Einzelprojekt ausgekoppelt, um so die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu umgehen. Es brennt nämlich der Hut. 2027 muss die neue Brücke betriebsbereit sein, weil die alte desolate Überfahrt dann gesperrt werden muss.
Auf’s Abstellgleis befördert fühlen sich Projektgegner und Verantwortliche der nö. Grenzgemeinde Ennsdorf. Dort wehrt man sich ja dagegen, dass der komplette Brückenverkehr auf der B123 durch Ennsdorfer Gebiet zur A1 abgeleitet wird. Mit dem Coup, eine UVP über das gesamte Brücken-Verkehrsprojekt einzusparen, verlieren die Ennsdorfer sogar die Parteienstellung, weil das Brückenbauwerk allein nur die Gemeinden St. Pantaleon und Mauthausen in OÖ betrifft. Der Feststellungsbescheid gegen die UVP sei seiner Gemeinde Ennsdorf gar nicht zugestellt worden, schildert Bürgermeister Daniel Lachmayr (SPÖ). „Wir haben keine Parteienstellung, sollen aber die gesamte Verkehrsbelastung schlucken“, kritisiert Lachmayr. Der Anwalt der Bürgerinitiative und der Gemeinde prüfe nun die rechtlichen Möglichkeiten gegen den Anti-UVP-Bescheid.
Verpflichtung
Lachmayr sagt: „Es geht gar nicht anders. Wir sind verpflichtet, für die Gesundheit und die Lebensqualität unserer Bürger zu kämpfen“.

NÖ Umweltanwalt Thomas Hansmann
Geht es nach den Umweltanwälten in NÖ und OÖ, dürfte die Vorgangsweise der Planer aber rechtlich schwer auszuhebeln sein. „Ich habe natürlich kein gutes Gefühl“, sagt Thomas Hansmann aus NÖ. Nach dem Materiengesetz, in dem verschiedene Bereiche, wie Naturschutz oder Wasserrecht einzeln verhandeln werden, sei das Prozedere in Ordnung. Sollte es 2027 in der Region keine befahrbare Donaubrücke mehr geben, müssten Pendler und Lkw-Fahrer in Summe täglich rund 400.000 Kilometer Umweg zu den Brücken Grein oder Steyregg zurücklegen, das könne er als Umweltanwalt ebenso wenig akzeptieren, so Hansmann.

Auch seinem oö. Kollegen Martin Donat stößt die Vorgangsweise „sauer auf“, obwohl vor allem die nö. Seite vom Feststellungsbescheid betroffen sei. Allerdings müssten ja in NÖ noch Anbindungsstraßen verhandelt werden, wo wieder UVP-Recht zum Zug komme, glaubt er. Die Behörden würden sich ins Knie schießen, wenn sie Anrainerrechte missachten.
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