Donaubrücke Mauthausen: Für Umweltanwälte ist UVP-Coup rechtlich legitim
NÖ, OÖ. Wenig Freude, aber keine rechtlichen Einspruchsmöglichkeiten haben die beiden Umweltanwälte in Nieder- und Oberösterreich mit dem Genehmigungsverfahren zum Bau der neuen Donaubrücke Mauthausen. Wie berichtet, wurde das Verfahren für die neue Donauquerung als Einzelprojekt ausgekoppelt, um so die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu umgehen. Es brennt nämlich der Hut. 2027 muss die neue Brücke betriebsbereit sein, weil die alte desolate Überfahrt dann gesperrt werden muss.
Auf’s Abstellgleis befördert fühlen sich Projektgegner und Verantwortliche der nö. Grenzgemeinde Ennsdorf. Dort wehrt man sich ja dagegen, dass der komplette Brückenverkehr auf der B123 durch Ennsdorfer Gebiet zur A1 abgeleitet wird. Mit dem Coup, eine UVP über das gesamte Brücken-Verkehrsprojekt einzusparen, verlieren die Ennsdorfer sogar die Parteienstellung, weil das Brückenbauwerk allein nur die Gemeinden St. Pantaleon und Mauthausen in OÖ betrifft. Der Feststellungsbescheid gegen die UVP sei seiner Gemeinde Ennsdorf gar nicht zugestellt worden, schildert Bürgermeister Daniel Lachmayr (SPÖ). „Wir haben keine Parteienstellung, sollen aber die gesamte Verkehrsbelastung schlucken“, kritisiert Lachmayr. Der Anwalt der Bürgerinitiative und der Gemeinde prüfe nun die rechtlichen Möglichkeiten gegen den Anti-UVP-Bescheid.
Kommentare