Waffenschieber-Prozess gegen US-Promi: „Nie und nimmer Kriegsgeräte“

Erik Prince (M.) gründete die Söldnerfirma  Blackwater, 2010 verkaufte er das Unternehmen
Blackwater-Gründer Erik Prince und vier Mitangeklagte nach dem Kriegsmaterialgesetz angeklagt. Die Verteidigung entkräftete zahlreiche Vorwürfe.

Promis fanden sich auf der Anklagebank am Landesgericht Wiener Neustadt schon einige ein. Aber noch niemand vom Kaliber eines Erik Prince – Intimus von Ex-US-Präsident Donald Trump und Gründer der berüchtigten Söldnerfirma Blackwater.

Angesichts seiner weltweiten Bekanntheit war der 54-jährige Amerikaner am Donnerstag die zentrale Figur im Prozess um den angeblichen Umbau von harmlosen Agrar- zu Kampfflugzeugen beim Wiener Neustädter Flugzeugausstatter Airborne Technologies GmbH. Prince war über die Frontier Services Group Limited (FSG) bis 2018 an Airborne beteiligt.

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Die Staatsanwaltschaft wirft Prince und den vier anderen Angeklagten (zwei Piloten und zwei Airborne-Geschäftsführern) vor, eine modifizierte Trush-Maschine zu „Kampfzwecken in ein Krisengebiet in den Südsudan“ gebracht zu haben. Für die Anklagebehörde ein klarer Verstoß gegen das Kriegsmaterialgesetz (KMG).

Waffenschieber-Prozess gegen US-Promi: „Nie und nimmer Kriegsgeräte“

Experten gefragt

Was man der Entourage an Anwälten rund um den Wiener Strafverteidiger Norbert Wess nicht vorwerfen kann, ist mangelnde Vorbereitung. In einem fast einstündigen Eröffnungsplädoyer samt anschaulicher Präsentation zerpflückte Wess den Strafantrag auf Punkt und Beistrich. Das Anwälte-Team hatte sich Hilfe eines Sachverständigen und mit Professor Hubert Hinterhofer von der Universität Salzburg die Koryphäe auf dem Gebiet des Kriegsmaterialgesetzes geholt. Mit dem Ergebnis, dass die umgebauten Flieger „nie und nimmer Kriegsgeräte sind“, behauptet Wess.

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Waffenschieber-Prozess gegen US-Promi: „Nie und nimmer Kriegsgeräte“

Erik Prince (li.) mit Verteidiger Norbert Wess (mi.)

Umbauten für militärische Zwecke?

Weder aus den einzelnen Umbauten für sich, noch durch die Modifikationen im Gesamten ergebe sich die Eigenschaft als Kriegsmaterial, meinte der Verteidiger. „Wir vertreten mit fester Überzeugung den Standpunkt, dass die Einordnung rechtlich falsch ist. Alle Umbauten an diesen Flugzeugen sind völlig unbedenklich“, erklärte Wess.

Selbst der von der Staatsanwaltschaft eingesetzte Sachverständige Ingo Wieser erläuterte, dass die Umbauten nicht für rein militärische Zwecke verwendet werden können. Für die Anbringung von Waffensystemen fehlte es an Kabelsträngen, Spannungsversorgung, Visier und Ähnlichem.

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Die Staatsanwaltschaft trug Beweise vor, wonach die Flugzeuge gepanzert, mit moderner Überwachungsoptik und Kameras sowie mit Aufnahmepunkten für Außenlasten ausgestattet wurden. „Alles richtig. Das ist passiert, aber nicht für einen Kampfeinsatz“, erklärte Wess im Namen seiner Mandanten.

Die Panzerung sei laut Gutachten von der geringsten Schutzklasse gewesen. „Namhafte Autohersteller bieten eine stärkere Panzerung an“, so die Verteidiger. Außer Zweifel stand, dass die Stahlplatten gar nicht unter das KMG fallen. Zudem seien die Treibstofftanks mit Aluminium ausgefüllt worden – zur Verringerung der Explosionsgefahr. „Das Flugzeug wurde schon ab Werk so geliefert. Airborne hat nichts umgebaut“, erklärt Wess. Auch für Ingo Wieser bedarf es dafür keiner zusätzlichen Genehmigung.

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Zoll gab grünes Licht

Für die erste Maschine, Trush I., erhielt Airborne im April 2014 eine Ausfuhrgenehmigung des Wirtschaftsministeriums. Im Oktober 2014 wurde das Flugzeug in Wiener Neustadt noch vom Zoll inspiziert und nichts beanstandet. Am 3. November startete der erstangeklagte Pilot (53) mit der Maschine in Richtung Kenia. Die FSG von Erik Prince hielt dort 49 Prozent an einer Firma zur Überwachung und Vermessung von Pipelines.

Wegen technischer Probleme an der Treibstoffpumpe musste der Pilot aber umkehren. Bei einem neuen Versuch im Dezember 2014 trat das Problem erneut auf. Deshalb habe die Trush den näheren Stützpunkt der FSG im Südsudan angeflogen.

Das zweite Flugzeug ging 2015 direkt an eine Spezialfirma in Bulgarien. „Diese Maschine wurde nach einer Kontrolle dort ins zivile Luftfahrtregister eingetragen“, erklärten die Angeklagten.

Der Prozess geht am 14. Dezember weiter.

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