Die Staatsverweigerer und ihr Fantasie-Gericht

Die Staatsverweigerer und ihr Fantasie-Gericht
Mostviertler Ehepaar nicht rechtskräftig zu je einem Jahr bedingter Haft verurteilt.

Es gibt Dinge, die lassen sich vor Gericht nur schwer bestreiten. Zum Beispiel Telefongespräche, bei denen der Verfassungsschutz mitlauscht. Oder Schreiben an die Polizei, die eine Handschrift tragen, die man von Reichsbürgern kennt.

Beeindruckt von dem Vortrag, den der Staatsanwalt am Donnerstag am Landesgericht St. Pölten hält, zeigt sich ein Ehepaar aus dem Mostviertel dennoch nicht. Staatsfeindliche Verbindungen? Damit wollen der 63-Jährige und die 52-Jährige nichts zu tun haben.

Der Staat ist der Feind

Der Fall, der nun verhandelt wird, beschäftigt die Behörden schon seit Längerem. Die Angeklagten sollen Anhänger des „Global Court of the Common Law“ (GCCL) sein. Dabei handelt es sich um eine Art Fantasiegericht, das von einigen Gruppierungen aufgebaut wurde. Die Mitglieder kennen die Gesetzes des Staates nicht an, sonder berufen sich auf die Gesetze der Natur. Der Feind ist der Staat.

Es gibt Hinweise darauf, dass das Paar dieser Szene angehören könnte. Laut Anklage nahmen die Niederösterreicher vor Jahren an einem Seminar in Hinterbrühl im Bezirk Mödling teil, das sich mit dem GCCL beschäftigte. Der 63-Jährige soll dabei sogar eine sogenannte Lebenderklärung unterschrieben haben, eine Mitgliedschaft also.

Angebliche Distanzierung

„Ich habe mir das nur angehört. Der Vortragende war mir aber gleich unsympathisch. Außerdem war es ein Thema, mit dem ich mich nicht identifizieren kann“, gibt der Mostviertler bei dem Prozess zu Protokoll. Man habe sich von der Gruppierung auch sofort wieder distanziert, behauptet er. An eine weitere Veranstaltung, die ein Reichsbürger in Bad Waltersdorf abgehalten haben soll, will sich der Angeklagte nicht mehr erinnern. Allerdings ist sein Name auf der Teilnehmerliste zu finden.

Aber auch seine Ehefrau hat plötzlich große Erinnerungslücken, wenn es um den „Global Court of the Common Law“ geht. Mehr als ein Interesse sei da nicht gewesen, mit Staatsverweigerern habe man nichts zu tun. Vorgeworfen wird den Mostviertlern aber auch schwerer Betrug. Es geht um Spendengelder, die auf dubiose Art und Weise verschwunden sein sollen. Ein Vereinskollege hatte die 20.000 Euro für den Hausbau verwendet. Es sei alles rechtens gewesen, verteidigt sich das Paar.

Das Urteil der Geschworenen: Ein Jahr bedingte Haft für beide, nicht rechtskräftig.

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