Die Ehefrau überrollt und getötet: Haft für Alkolenker

Die Frau hatte keine Überlebenschance
77-Jähriger fühlte sich mit seinen 1,4 Promille fahrtauglich. Urteil nicht rechtskräftig. Fußfessel wahrscheinlich.

„Als ich sie da liegen gesehen habe, das Bild geht mir nicht mehr aus dem Kopf“, schluchzte der 77-jährige Angeklagte am Montag im Verhandlungssaal des Landesgerichtes Krems. Am 3. Jänner 2018 hat er seine 69-jährige Frau überfahren, als er mit seinem Auto retour in die Einfahrt des gemeinsamen Hauses schob. Der tragische Abschluss eines feuchtfröhlichen Nachmittags mit Freunden.

Richterin Julia Bennersdorfer verurteilte ihn zu zwölf Monaten Haft. Acht davon werden, bedingt auf drei Jahre, nachgesehen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

„Ich habe gedacht, sie ist längst im Haus“, beteuerte der Angeklagte. Der erst seinen Postkasten streifte und beim zweiten Versuch des Einparkens einen „Rumpler“ spürte. Als er nachsah, lag die Frau unter dem Auto. „Ich konnte sie nicht herausziehen, weil sie etwas korpulenter war, ich hatte Angst, sie erstickt“, erzählt der Pensionist. Deshalb wollte er von ihr herunterfahren und überrollte sie dadurch erneut mit dem Hinterreifen.

„Sie haben also getrunken, obwohl Sie wussten, dass sie noch mit dem Auto fahren müssen?“, fragte die Vorsitzende.

„Es ist ja nicht einmal ein Kilometer. Ich weiß auch nicht, wie viel ich genau getrunken hatte. Abwechselnd sind Runden gezahlt worden, wir haben auch Karten gespielt. Ich habe mich aber nicht betrunken gefühlt“, antwortete der Angeklagte.

Das medizinische Gutachten geht davon aus, dass er zum Unfallzeitpunkt zwischen 1,39 und 1,54 Promille Alkohol im Blut hatte. 1,4 Promille sind die Grundlage für das Urteil. „Aus generalpräventiven Gründen geht es nicht ohne eine Haftstrafe. Bis zu drei Jahre wären möglich, die 12 Monate bewegen sich im unteren Bereich“, erklärt die Richterin. „Für die vier Monate können sie eine Fußfessel beantragen, die werden sie ohne Probleme bekommen. Das entscheidet aber der Anstaltsleiter “, ergänzte sie. Der Pensionist nahm das Urteil nach Beratung mit seinem Verteidiger Georg Thum an. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.

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