"Das Land zahlt gar nix, null“

"Das Land zahlt gar nix, null“
Aufenthalte zur Rehabilitation von behinderten Kindern will das Land nicht zahlen. Man fühlt sich nicht zuständig.

Alle Fälle, die auf Rehabilitation geschickt werden, zahlen nur wir. Das Land zahlt gar nix, null“, empört sich der Generaldirektor der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse (NÖGKK), Jan Pazourek. Geht es um Rehabilitationsaufenthalte behinderter Kinder, fühlt sich das Land nicht zuständig. Obwohl die Sozialhilfeleistungen bei stationären Reha-Aufenthalten in einem Landesgesetz geregelt sind, nämlich im Sozialhilfegesetz aus dem Jahr 2000.

Etwa 40 Anträge auf Rehabilitation wurden seit 2010 jährlich gestellt, bewilligt hat das Land keinen einzigen davon.  Aktuell verfügt das Land auch über keinen Vertrag mit einer stationären Reha-Einrichtung für behinderter Kinder. Und: laut Gebietskrankenkasse seien auch die Aufwendungen für Heilbehandlungen und Hilfsmittel gemäß des Rechnungsabschlusses 2010 um 3,3 Prozent gesunken.

Rückenstärkung bekommt Pazourek von der Arbeiterkammer Niederösterreich: „Man kann die Kinder ja nicht in der Luft hängen lassen. Aber aktuell zahlt die Krankenkasse, obwohl sie nicht zuständig ist“, sagt der Leiter des Gesundheitswesens in der Arbeiterkammer, Bernhard Rupp. „Das Land ist hier  säumig.“

Im Büro der zuständigen Landesrätin Barbara Schwarz (ÖVP) sieht man das nicht so. „Bis 2010 war das gar kein Thema. Dann hat sich die NÖGKK zurückgezogen und seither werden die Menschen hin und her geschickt“, wehrt sich die Sprecherin der Landesrätin, Marion Gabler-Söllner.

Kostenteilung 

Bis jetzt hat die Gebietskrankenkasse die jährlichen Kosten von mehreren hunderttausend Euro übernommen. Damit soll jetzt Schluss sein: „Selbstverständlich gehen wir jetzt in die Vorlage, aber ich erwarte mir, dass das Land eine Zusage gibt, dass wir das HalbeHalbe teilen“, sagt Pazourek.

„Wir sehen die Rechtsfrage hier ungeklärt“, heißt es dagegen aus dem Büro Schwarz. „Zunächst muss die Zuständigkeit geklärt werden, erst dann kann man über das Prozedere reden.“

Auf eine Rückzahlung der  bereits entstanden Kosten  will die NÖGKK verzichten.

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