Da ist kein Lichtschein am Ende des Lobautunnels

Bei Groß-Enzersdorf soll die S1-Trasse verlaufen. Am Thema Naturschutz scheiden sich die Geister.
Der Weg zur Wiener Außenring-Schnellstraße S1 inklusive Lobautunnel wird länger und länger, der von der Asfinag für 2021 angestrebte Baubeginn immer unwahrscheinlicher.
Zuletzt haben die Bezirkshauptmannschaften Bruck/Leitha und Gänserndorf (NÖ) dem Großprojekt zwar die naturschutzrechtliche Bewilligung erteilt. Wie jedes Mal, wenn die Behörden grünes Licht geben, sind nun aber wieder die Richter am Zug. Denn die Umweltorganisationen Global 2000, VIRUS und Alliance for Nature (AFN) legen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) ein.
Wie berichtet, erhoffen sich Projektbefürworter in Wien und Niederösterreich vom Lobautunnel eine Verkehrsentlastung der Donaustadt sowie des Marchfelds. Kritiker – Umweltorganisationen und Bürgerinitiativen – halten die 19 Kilometer lange S1 samt Untertunnelung des Nationalparks dagegen für eine beispiellose Umweltsünde, die zu mehr statt zu weniger Verkehr führen werde.
Verstoß gegen Nationalparkgesetze?
Das Bauvorhaben sei rechtswidrig, meint etwa AFN-Generalsekretär Christian Schuhböck. Es widerspreche nicht nur dem Wiener und dem niederösterreichischen Nationalparkgesetz, sondern auch der 15a-Vereinbarung zwischen Bund und den Ländern zur Erhaltung des Nationalparks Donau-Auen.

Die S1 durch den Nationalpark ist ab Dienstag Thema im Schwechater Multiversum.
Wolfgang Rehm, der für VIRUS und Global 2000 die jüngsten Bewilligungen beim BVwG beeinsprucht, hält zudem die Stückelung der S1 in zwei Bewilligungsabschnitte für unzulässig. Zu beurteilen sei die Umweltverträglichkeit der gesamten Strecke von Schwechat bis Süßenbrunn.
Bis 2. April haben die Projektgegner nun Zeit, Einspruch gegen die naturschutzrechtlichen Bescheide zu erheben. Dann muss das BVwG, wo auch bereits Beschwerden gegen die Wiener Genehmigung aufliegen, darüber entscheiden. Frist unterliegt es dabei keiner.
Unsicherer Zeitplan
Der Zeitplan für S1 und Lobautunnel wird dadurch natürlich nicht konkreter. Davon abgesehen stehen in Kürze die wasserrechtlichen Bewilligungen für den Bauabschnitt Schwechat–Groß-Enzersdorf auf dem Programm. Ab 4. Mai verhandeln die Behörden aus Wien und NÖ in Schwechat.
Gegen die Wasserrechtsbescheide werden die Projektgegner ebenfalls Beschwerden einlegen. Dass sich der BVwG vor Anfang 2022 damit befasst, ist unwahrscheinlich.
Zudem muss der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) noch darüber entscheiden, ob das Bauvorhaben umweltverträglich ist. 2018 hatte das BVwG dies unter bestimmten Bedingungen zwar bereits bestätigt. Tunnelgegner erhoben dagegen allerdings Einspruch.
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