Causa Kinderwunschklinik: Prozess am 9. Dezember in Wiener Neustadt

NIEDERÖSTERREICH: FRAU NACH EINGRIFF IN KINDERWUNSCHKLINIK IN BADEN GESTORBEN
Anästhesist muss sich wegen grob fahrlässiger Tötung verantworten. 32-jährige Patientin starb Anfang Juni.

In Wiener Neustadt wird noch vor Weihnachten der Tod einer 32-Jährigen infolge eines Eingriffs in einer privaten Badener Kinderwunschklinik zum Thema eines Prozesses. Die Verhandlung gegen einen Anästhesisten wegen grob fahrlässiger Tötung sowie wegen fahrlässiger Körperverletzung findet am 9. Dezember statt, bestätigte Birgit Borns, die Sprecherin des Landesgerichts Wiener Neustadt, am Freitag einen Bericht des ORF Niederösterreich.

Der Mediziner soll einen Fehler bei der Verabreichung des Mittels Propofol begangen haben. Konkret gehe es um die "nicht sachgemäße Handhabung", hieß es seitens der Staatsanwaltschaft bereits bei Einbringung des Strafantrages im September.

Der Beschuldigte soll das Medikament in einem privaten Kühlschrank und somit nicht unter sterilen Bedingungen aufbewahrt haben. In einem bereits angestochenen Injektionsfläschchen dürften sich in der Folge Keime gebildet haben.

Eine Kontamination mit Keimen gilt laut Obduktion als Auslöser für den Tod der 32-Jährigen. Die Frau starb nach einer am 3. Juni im Badener Institut durchgeführten Follikel-Punktion (Anstechen der Eibläschen zur Eizellenentnahme, Anm.) zwei Tage später in einem Wiener Krankenhaus. Sie hatte laut Staatsanwaltschaft einen septischen Schock mit massiver Blutgerinnungsstörung erlitten.

Behandlungen im Kinderwunschinstitut am 3. Juni hatten auch für zwei weitere Frauen Spitalsaufenthalte zur Folge. Beide Patientinnen wurden vorübergehend intensivmedizinisch betreut, befanden sich aber bald auf dem Weg der Genesung.

Der beschuldigte Mediziner gestand im Juli einen Fehler bei der Behandlung ein. Nach damaligen Angaben von Erich Habitzl, dem Sprecher der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt, hat der Anästhesist für das Geschehene "Verantwortung übernommen". Dem Anästhesisten drohen im Fall einer Verurteilung bis zu drei Jahre Haft.

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