Caritas stellt Geldverwaltung um: Kritik an hoher Gebühr

Bis zu 22 Euro pro Monat werden für "digitale Geldbörse" fällig. Caritas Wien und NÖ-Ost verteidigt "wichtigen Schritt zu Rechtssicherheit und Transparenz".
Geldscheine und Kreditkarten in einem Geldbeutel.

Die "Caritas Wien und NÖ-Ost" stellt die Verwaltung von Klientengeldern um. Eine "digitale Geldbörse" wird über die sogenannte Pflegenavi-App eingerichtet, was die Abwicklung "zukunftssicher" machen soll, wie in einem Schreiben an Bewohner von Pflegeheimen im südlichen Niederösterreich betont wird. Doch die dafür verrechnete Gebühr sorgt für Kritik.

"15 bis 22 Euro pro Monat werden eingehoben – bei 100 Euro Taschengeld", ärgert sich der Wiener Neustädter Karl Svardal. "Das ist unverhältnismäßig." Bei der Summe handle es sich nicht etwa um eine Benutzungsgebühr für die Pflegenavi-App, sondern um eine Verwaltungsabgabe der Cartitas.

Dort bestätigt man die Summe zwar, betont aber auch, dass es sich um ein freiwilliges Angebot handle, nicht um eine verpflichtende Umstellung. In Härtefällen werde außerdem Rücksicht genommen. "Die Gebühr deckt alle laufenden Kosten für die sichere technische Bereitstellung, Wartung und datenschutzkonforme Verwaltung des Systems sowie die operative Abwicklung der Klientengeldverwaltung durch unsere Mitarbeiter ab", heißt es im Informationsschreiben der Caritas.

"Wunsch der Klienten und Angehörigen"

Sprecherin Michaela Ritter verweist im Gespräch mit dem KURIER auf die "laufende Weiterentwicklung unserer sozialen Hilfsangebote". Man wolle "die Qualität der Hilfe verbessern und damit Menschen letztlich ein gutes und selbstbestimmtes Leben ermöglichen." Die digitale Geldbörse ermögliche "volle Transparenz, mehr Nachvollziehbarkeit und höchstmöglichen Schutz der zur Verfügung stehenden Gelder." Die Caritas komme damit "einem oft geäußerten Wunsch unserer Klienten und ihrer Angehörigen nach".

Und Ritter betont die Vorteile: "Ausgaben und Kontostände sind für Klientinnen und Klienten und ihre Angehörigen wie auch für Erwachsenenvertreter - anders als früher - in Echtzeit transparent nachvollziehbar, Belege werden automatisch lückenlos dokumentiert, Verluste werden vermieden. Gleichzeitig sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht mehr mit der aufwändigen Verwaltung von Bargeld beschäftigt und können sich stärker auf die Betreuung der Menschen konzentrieren." Man schütze durch das neue System außerdem Mitarbeiter vor haftungsrechtlichen Fragen – etwa, wenn es um die Entgegennahme von fremden Bankomatkarten oder Bankdaten gehe.

Reduziertes Entgelt in Härtefällen

Diese Fremdgeldverwaltung sei aber "grundsätzlich keine Aufgabe von Pflege‑ und Betreuungseinrichtungen", so Ritter. "Wenn sie aber vom Träger der Einrichtungen übernommen werden soll, muss zumindest ein Teil der Kosten für Technik, Wartung, Datenschutz, digitale Belegführung und für die Gewährleistung der treuhandkontoähnlichen Sicherstellung der Gelder in Rechnung gestellt werden." Sie betont aber: "Im Sinne unseres sozialen Auftrags ist in Härtefällen selbstverständlich die Vereinbarung eines reduzierten monatlichen Entgelts für die digitale Geldbörse möglich."

Erwachsenenschutz‑Netzwerke, der Dachverband der Wiener Sozialeinrichtungen, das Vertretungsnetz Wien sowie der NÖ Landesverein für Erwachsenenschutz hätten die Einführung ausdrücklich begrüßt, sagt Ritter. "Und selbstverständlich ist weiterhin sichergestellt, dass Klientinnen und Klienten oder deren Erwachsenenvertreter die Verwaltung von Taschengeld, Pension oder anderen Einkünften selbst übernehmen können."

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