Bürgermeister beging nach Unfall Fahrerflucht

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Polizei suchte nachts nach dem Ortschef von Großweikersdorf. Es setzte eine Anzeige.

Nach einem Verkehrsunfall mit Fahrerflucht bringt ein anonymes Schreiben den Großweikersdorfer Bürgermeister Alois Zetsch (ÖVP) in Bedrängnis. Zetsch habe am 26. Juni nachts einen Verkehrsunfall mit Fahrerflucht begangen, steht da. Wie es heißt, sollen die Ermittlungen wegen des „Promi-Bonus“ nun eingeschlafen sein.

Dies wird von Seiten der nö. Landespolizeidirektion entschieden dementiert. Wie Sprecher Johann Baumschlager gegenüber dem KURIER bestätigt, wurde von der Polizeiinspektion Hausleiten in dem Fall Anzeige gegen den Bürgermeister erstattet. Der Fahrzeuglenker hatte in der Nacht in Hausleiten im Bezirk Tulln einen Lichtmast gerammt und diesen umgefahren. Während der Lenker davon fuhr, meldeten Augenzeugen den Zwischenfall der Polizei. Die Fahrt wurde laut Zeugenaussagen auf einer Felge und nur drei intakten Reifen fortgesetzt. Das Auto war massiv beschädigt. „Der Fahrzeughalter wurde die Nacht über an verschiedenen Orten gesucht, aber nicht aufgefunden. Erst am nächsten Tag wurde ein Alkotest durchgeführt. Dieser verlief negativ“, erklärt Baumschlager. Der Vorfall wurde bei der Bezirkshauptmannschaft angezeigt, diese muss nun über die Strafe und ein mögliches Führerscheinentzugsverfahren entscheiden.

Bürgermeister beging nach Unfall Fahrerflucht

Bürgermeister Alois Zetsch

Alois Zetsch macht auf Nachfrage keinen Hehl aus dem Zwischenfall. „Ich war beruflich in der Nacht unterwegs und übermüdet und habe den Lichtmast niedergeführt. Nachdem ich gewusst habe, dass die Beleuchtung der Nachbargemeinde gehört, habe ich es am nächsten Tag gemeldet und komme auch für den Schaden auf“, so der Ortschef.

Nichts unter den Tisch gekehrt

Er habe einfach nicht daran gedacht, den Unfall bei der Polizei anzuzeigen. „Im Nachhinein betrachtet, ein Fehler“, so Zetsch. Der negative Alkotest am nächsten Tag spreche für ihn, so der Bürgermeister. Wenn er etwas getrunken hätte, wäre Restalkohol festgestellt worden. „Man kann also nicht sagen, dass irgendetwas unter den Tisch gekehrt wurde“, erklärt Zetsch.

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