Schrottplatz: Bürgerinitiative kritisiert amtliches Naturschutzgutachten

Firma baggerte Humusdecke ohne Genehmigung ab.
m Behörendverfahren um einen umstrittenen Schrottbearbeitungsbetrieb im Betriebsgebiet von Greinsfurth bei Amstetten kristallisieren sich Schlüsselfragen heraus. Im Mittelpunkt steht auch ein behördliches Naturschutz-Gutachten, das erst erstellt wurde, nachdem die Betreiberfirma Besta Holding GmbH aus Loosdorf (Bezirk Melk) ohne Genehmigungen das Erdreich auf dem geplanten Bauareal abgebaggert hatte.
„Ist ein Naturschutzgutachten, nach Zerstörung des ursprünglichen Zustandes des zu begutachtenden Areals für ein Genehmigungsverfahren überhaupt rechtskonform?“ Diese Frage stellt Peter Rausch von der Bürgerinitiative „Entscheide Mit“ (BI). An die 1.200 Unterschriften gegen die Anlage, die Besta schlicht als „Schrottplatz mit Lagerhallen und Büro“ nennt, wurden bereits gesammelt. Sukzessive entdecke man beim genauen Studium der Einreichunterlagen nicht nur mögliche massive Gefahrenherde für die Umwelt und das Grundwasser, sondern auch mögliche Mängel in den behördlichen Unterlagen.
Schotterfläche
Über schützenswerte Insekten oder Pflanzen habe die Sachverständige im Naturschutzgutachten gar nicht urteilen können, weil der Boden bereits weggeschoben und sie nur eine fast gänzlich kahle Schotterfläche vorgefunden hat.
„Es ist davon auszugehen, dass vom angrenzenden Natura-2000-Schutzgebiet der Forstheide sehr wohl schützenswerte Arten auf das Areal übergewechselt sind, aber das kann man ja nicht mehr feststellen“, so Rausch. Die Stadt Amstetten habe vor einigen Jahren ein detailliertes Landschaftsentwicklungskonzept erstellt. „Die Erkenntnisse daraus hätten in diese Gutachten gehört“, fordert Rausch.
In der Beurteilung wird lediglich der sorgsame Umgang mit einer Baum- und Strauchzeile als Brut- und Lebensraum für Vogel- und Fledermausarten sowie einer angrenzenden Bahnböschung mit naturschutzfachlich hochwertigem „Trespen-Schwingel-Kalktrockenrasen“ empfohlen.
Mit der Attacke auf das Naturschutzgutachten gibt die BI der Behörde auch ein Signal, in welche Richtung sie ihre Einsprüche richten könnte, falls das Werk einen positiven Bescheid erhalten würde.
Eine Entscheidung der NÖ Abteilung für Umwelt- und Anlagenrecht soll im Herbst fallen. Aktuell läuft in diesen Tagen eine Frist aus, in der Besta von der Behörde zusätzlich angeforderte Einreichunterlagen nachreichen muss.
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