Der Badener Brandstifter, die Backhendlstation und das Blumenkisterl

Feuer in einem Imbisslokal
16-fach Vorbestrafter bestritt jeden Zusammenhang mit Feuer, das jenes Imbisslokal zerstörte, in dem seine Ex-Freundin arbeitete. Verurteilt wurde er trotzdem.

25 Feuerwehrleute kämpften am Abend des 10. März gegen die Flammen in einem Imbiss-Lokal in Baden. Einen Schaden im sechsstelligen Eurobereich konnten sie aber nicht verhindern. Und rasch war klar: das Feuer war im Bereich des Altspeiseöl-Tanks ausgebrochen – Spürhunde hatten dort angeschlagen. Der Brand war gelegt worden.

Aufgestochene Reifen und Stinkbomben

Weitere Ermittlungen führten die Polizei zum ehemaligen Lebensgefährten einer Angestellten der Backhendlstation. Der 61-jährige Wiener wurde festgenommen. Verdächtig: Bereits im Jahr 2024 war der Imbiss zweimal das Ziel von Vandalenakten gewesen. Reifen von Firmenautos wurden im November und Dezember aufgestochen, eine Fensterscheibe eingeschlagen und Stinkbomben ins Lokal geworfen.

Vermutlich aus Eifersucht habe der 61-Jährige die Taten begangen, mutmaßt der Staatsanwalt am Montag, als sich der Wiener am Landesgericht Wiener Neustadt verantworten muss. Belastet werde er durch Aufnahmen von Überwachungskameras in der Umgebung und eine Auswertung seiner Handydaten - wobei auch 16 Vorstrafen, zehn davon einschlägig, nicht unbedingt für den 61-Jährigen sprechen.

"On-Off-Beziehung"

Trotzdem gibt der Wiener am Montag das Unschuldslamm. Eifersucht sei nicht im Spiel gewesen, versichert er. Seine ehemalige Lebensgefährtin habe sich mehrfach von ihm getrennt, sei danach immer wieder zu ihm zurückgekehrt. Am 10. März habe man die "On-Off-Beziehung" dann allerdings auf ihren Wunsch endgültig beendet. Er habe zwar noch das Gespräch mit ihr gesucht - was die Lokalisierung seines Handys an diesem Tag in Baden erkläre - mit der Brandstiftung und den Sachbeschädigungen habe er aber nichts zu tun, beteuert der Mann.

Wieso er dann - wie seine Handydaten belegen - am 10. März noch ein zweites Mal von Wien nach Baden gefahren sei, wundert sich der Richter. Denn in zwei Einvernahmen bei der Polizei hatte der Mann ausgesagt, er könne sich gar nicht erinnern, was er an diesem Tag getan habe. Plötzlich fällt dem 61-Jährigen ein: "Ich habe ihr noch ein Blumenkisterl gebracht, das ich ihr gekauft habe. Ich wollte es nicht, aber zum Wegwerfen war es mir zu schade."

Widersprüche

Dass er dies noch nie zuvor erwähnt habe, könne er sich nicht erklären, sagt er auf Nachfrage des Staatsanwaltes. "Es ist mir alles zu viel geworden, ich habe nicht mehr gewusst, was ich wann gemacht habe." So sei wohl auch eine weitere Verwechslung zu erklären: Als der Wiener von Polizeibeamten telefonisch nach seinem Aufenthaltsort gefragt wurde, sagte er: "Im Waldviertel." Tatsächlich befand er sich in Baden. 

Mit dem Versuch, seine Taten zu verschleiern, hätten all diese Widersprüche aber nichts zu tun, behauptet der 61-Jährige. Sein Verteidiger zieht die Aussagekraft der Überwachungsvideos in Zweifel: Deren Qualität lasse keine Identifikation seines Mandanten mit ausreichender Sicherheit zu, meint er.

Der Schöffensenat lässt sich davon allerdings nicht überzeugen: Das Urteil - fünfeinhalb Jahre Haft - ist nicht rechtskräftig.

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