Bischof Schwarz zu Vorwürfen aus Gurk: "Ich war fassungslos"

AMTSEINFÜHRUNG DIÖZESANBISCHOF ST. PÖLTEN: SCHWARZ
Der St. Pöltner Bischof Alois Schwarz weist die gegen ihn erhobenen Vorwürfe von Misswirtschaft und Zölibatsbruch zurück.

Nach den schweren Vorwürfen betreffend seines Umgangs mit Geld und dem Zölibat in seiner Zeit als Kärntner Diözesanbischof meldete sich der nunmehrige St. Pöltner Bischof Alois Schwarz am Freitag erstmals zu Wort. „Ich war manchmal fassungslos, was die Domkapitulare alles formuliert haben“, sagte er im Ö1-Morgenjournal. Schließlich sei man immer zusammen am Tisch gesessen und habe vieles zusammen auf den Weg gebracht.

Den Vorwurf, gegen das Zölibatsgebot verstoßen zu haben, wies Schwarzer von sich: „Ich habe mich immer nach der Ordnung der Kirche verhalten.“ Er habe an mehreren leitenden Positionen in der Diözese Frauen gehabt und „immer versucht, ein gutes Vertrauensverhältnis zu meinen Amtsleitern zu haben. Das gilt natürlich auch für die Frauen, die in den verschiedenen Leitungspositionen sind, auch zur Leiterin des Bildungshauses St. Georgen.“

Diözese Gurk-Klagenfurt bekommt apostolischen Visitator

Zu Letzterer wurde Schwarz ein zu enges Verhältnis nachgesagt, was sich auch in der Finanzierung für das Bildungshaus widergespiegelt habe. Schwarz dazu: „Wenn man wirtschaftet, dann muss man Jahre haben, wo man investiert und Jahre, in denen man Gewinne macht. Ich habe das Bildungshaus St. Georgen mit einem ausgeglichenen Budget und einer ausgeglichenen Bilanz im Juni 2018 übergeben. Und geprüft haben sie bis 2017.“

Sein Bestreben sei immer gewesen, „das Gut so zu verwalten, dass es Wertschöpfung in der Region gibt und die Bevölkerung auch merkt, das ist ein kirchlicher Betrieb, bei dem die Menschen auch Arbeit haben“.

Apostolischer Visitator: Der Kontrolleur des Papstes.

Ein „Apostolischer Visitator“ ist ein Beauftragter des Papstes, der in einer Diözese  oder einem anderen kirchlichen Bereich als eine Art Kontrolleur mit umfassenden Befugnissen agiert. Die Untersuchten sind laut Kirchenrecht verpflichtet, „vertrauensvoll mit dem Visitator zusammenzuarbeiten, indem sie auf rechtmäßiges Befragen wahrheitsgemäß“ zu antworten haben. Wenn er für eine Diözese eingesetzt wird, prüft dieser  die gesamte Amtsführung des Diözesanbischofs oder eben eines Administrators sowie alle diözesanen Einrichtungen. Sein Bericht dient als Grundlage für weitere Entscheidungen des Apostolischen Stuhls.

Kommentare