"Bis zur letzten Sekunde alles versucht"

Im Führerhaus des Triebwagens starb der 49-jährige Lokführer
Krems. Lkw-Lenker, der tödlichen Bahnunfall auslöste, erhielt bedingte Haftstrafe. Nicht rechtskräftig.

Die Folgen waren dramatisch, als am 25. September 2015 in Thaua, Bezirk Zwettl, ein Personenzug einen Lastwagen rammte, der auf einem Bahnübergang hängen geblieben war. Der 49-jährige Lokführer, Feuerwehrmann und Gemeinderat Helmut Bacher starb im zerschmetterten Führerhaus.

Hunderte Kilo schwere Metallteile einer vom Lkw transportierten Holzerntemaschine wurden durch die Luft geschleudert, landeten in Gärten, beschädigten Häuser. Geschätzter Schaden: 1,5 Millionen Euro. Der 42-jährige Lastwagenchauffeur, der all das verursachte, stand Montagfrüh im Landesgericht Krems vor dem Richter. Ohne Verteidiger kam der deutsche Staatsbürger zur Verhandlung und bekannte sich schuldig.

Vieles kam zusammen: Er habe die Firmeneinfahrt nicht gefunden und telefonisch jemanden angefordert, um ihn zu lotsen. Die Firma habe einen Tschechen geschickt, der kaum Deutsch spricht. Dem sei er gefolgt.

Unwissend

Der Deutsche gab aber zu, die österreichischen Regelungen nicht zu kennen. Nicht gewusst zu haben, dass er für das Befahren der LH75 gar keine Genehmigung hatte. Zusätzlich hätte er die Fahrstrecke erst prüfen müssen, sagte eine Mitarbeiterin des Landes NÖ. Weil er das nicht tat, blieb er mit dem sehr niedrig gebauten Aufleger auf dem Übergang hängen.

Zeugen erklärten, dass der Chauffeur verbissen versucht hatte, das Fahrzeug flott zu bekommen. Er hob den Aufleger hydraulisch an, gab immer wieder Vollgas, hatte aber keine Chance. Das bestätigte ein Gerichtssachverständiger. Denn der Lenker hätte den Übergang gar nicht befahren dürfen, weil der auf einer zu starken Kuppe lag. Die war mit dem Fahrzeug nicht zu bewältigen.

"Ich habe bis zur letzten Sekunde alles versucht, wegzukommen, bis ich gerammt wurde", erzählt der Angeklagte, der den Unfall geschockt überstand. "Jetzt ist alles wieder hoch gekommen", sagt der 42-Jährige mühsam gefasst nach dem Prozess. Auch, wenn er damals sowohl durch Arbeitgeber als auch Auftraggeber unter Druck gestanden sei, wäre es seine Pflicht gewesen, anders zu handeln, betont er.

Urteil: Zehn Monate bedingte Haft wegen fahrlässiger Gemeingefährdung. Außerdem muss der Deutsche der Bahn zumindest 170.000 Euro Schadenersatz zahlen. Weitere Forderung der ÖBB können noch zivilrechtlich folgen.

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