Betrugsverdacht: Wohnsitz in Österreich vorgetäuscht und Sozialhilfen bezogen

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Tscheche soll mit angeblichem Wohnsitz im Bezirk Scheibbs, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe und Krankengeld ergaunert haben.

Im Rahmen einer Schwerpunktkontrolle am ehemaligen Grenzübergang Grametten haben Polizeibeamte einen jahrelangen Sozialversicherungsbetrug durch einen Tschechen aufgedeckt. Der Mann soll 2015/2016 zurück in sein Heimatland gezogen, aber weiterhin mit einem Wohnsitz in Gaming (Bezirk Scheibbs) gemeldet gewesen sein. Der derzeitige Schaden beläuft sich auf rund 51.300 Euro.

Der Tscheche war im Rahmen einer Schwerpunktaktion des Landeskriminalamts Ende Juli 2021 am ehemaligen Grenzübergang in der Gemeinde Reingers (Bezirk Gmünd) bei der Einreise nach Österreich kontrolliert worden. Dabei wurde festgestellt, dass der Mann seit Anfang 2016 immer wieder Sozialleistungen in Form von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe bezogen, aber seinen Auslandsaufenthalt dem Arbeitsmarktservice (AMS) nicht gemeldet hatte.

Lebensmittelpunkt vorgetäuscht

Weitere Ermittlungen ergaben, dass der 58-Jährige nicht nur seine Reise nicht bekannt gegeben, sondern auch seinen Lebensmittelpunkt in Österreich nur vorgetäuscht hatte. Dadurch habe er Notstandshilfe ohne Unterbrechung beziehen können. Dem AMS entstand dadurch ein Schaden von rund 51.300 Euro. Weiters soll der Mann mehrmals Krankengeld erhalten haben. Die Höhe der Bezüge von der Österreichischen Gesundheitskasse stand vorerst aber noch nicht fest. .Der 58-Jährige wurde bei der Staatsanwaltschaft St. Pölten angezeigt.

Die Polizei hielt in der Aussendung fest, dass Bezieher von Sozialleistungen in Österreich Auslandsreisen bei den auszahlenden Stellen melden müssen. „Erfolgt dies nicht, kann dies die Rückforderung durch die Sozialeinrichtung zur Folge haben und zusätzlich eine strafrechtliche Verfolgung wegen Betruges nach sich ziehen“, wurde mitgeteilt. Bearbeitet werden derartige Fälle durch die Taskforce Sozialleistungsbetrug (TF Solbe), die Anzeigen entgegennimmt, Verdächtige überprüft und bei einem Anfangsverdacht Anzeige an die Staatsanwaltschaft erstattet.

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