Bestürzung bei Gewerkschaftern nach Urteil
„Wenn so etwas Schule macht, sind Personalvertreter der Willkür von Bürgermeister und Gemeinderat ausgesetzt“, kommentiert Thomas Bauer von der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten (FSG-Fraktion) das jüngste Urteil des Kremser Arbeitsgerichts in einem Streit zwischen der Stadtgemeinde Waidhofen/Thaya und Personalvertreterin Monika Steiner. Die hatte, wie berichtet, gegen ihre Kündigung geklagt und war abgeblitzt. Weil sie ihre Arbeitsleistung nicht erbracht habe.
Ein Skandal, ist Bauer mit seinem FCG-Kollegen einig: „Wenn das Höchstgericht dieses Urteil bestätigt, zweifle ich an unserem Rechtssystem“, sagt Franz Fischer, Bundesobmann der ÖAAB-Fachgruppe Gemeindebedienstete und FCG-Bundesvorsitzender in der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten. Fischer sieht im Urteil eklatante Widersprüche: „Wenn mündliche Verwarnungen vor Gericht halten, kann jeder Gemeindebedienstete in Zukunft willkürlich abmontiert werden. Es wird sich keiner mehr finden, der sich als Personalvertreter für Kollegen einsetzt.“
Unverständnis
Beide Gewerkschafter verstehen nicht, warum eine nö. Gleichbehandlungskommission ein 24-seitiges, für Steiner positives Gutachten verfasst, das aber ins Urteil nicht eingeflossen sei, weil die Stadtgemeinde Waidhofen dazu keine Stellungnahme abgegeben hat. „Das ist ein klares Versäumnis der Gemeinde“, sagt Fischer. „Wozu gibt es so eine mit Juristen besetzte Kommission dann überhaupt?“, fragt Bauer. Der ebenfalls Widersprüche in dem Gerichtsurteil ortet: Einerseits habe die Arbeitsleistung nicht gereicht, andererseits seien die Verfehlungen als geringfügig beurteilt worden. Die Gewerkschaft wird das Urteil jedenfalls gemeinsam mit Steiner bekämpfen.
„Sie sehen nicht ein, dass das Gericht unser fehlerloses Vorgehen alleine wegen der mangelnden Arbeitsleistungen bestätigt hat. Das hat mit der Gewerkschaftsarbeit nichts zu tun“, betont Stadtchef Kurt Strohmayer-Dangl.
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