Bestätigt: Kein Pflegekind für lesbisches Paar

Lesbisches Paar aus NÖ darf sich keines Pflegekindes annehmen
Der VwGH hat die Beschwerde der beiden Frauen abgewiesen. Sie gehen nun zum EGMR.

Anwalt Helmut Graupner bezeichnet es als "Skandalurteil". Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat jetzt die Beschwerde eines lesbischen Paares aus Niederösterreich, dem die Pflegeelternschaft verwehrt wird, zurückgewiesen.

Es war im Jahr 2010, als Barbara Huber (40) und ihre Lebensgefährtin Mila B. (41) bei der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten um ein Pflegekind angesucht haben. Auf die Vormerkliste für Pflegeeltern wurde sie aber nicht aufgenommen. Die Begründung damals: Weil eine "biologische Elternschaft" der beiden Frauen nicht möglich ist, sei es dem Paar auch nicht möglich, eine elternähnliche Beziehung zu einem Pflegekind aufzubauen. Die Bezirkshauptmannschaft St. Pölten lehnte die Aufnahme in die Vormerkliste daher ab.

Barbara Huber und ihre Lebensgefährtin legten daraufhin gemeinsam mit ihrem Anwalt Helmut Graupner eine Beschwerde beim Land Niederösterreich ein – doch die wurde abgewiesen. Begründung damals: Es sei nicht möglich, gegen die Nicht-Aufnahme in eine Liste Beschwerde einzulegen.

Diskriminierung

Ob die zwei Frauen – die übrigens beide beim Land Niederösterreich angestellt sind (als Kinderkrankenschwester bzw. Sozialpädagogin) – grundsätzlich für die Betreuung eines Pflegekindes geeignet sind, wurde nicht weiter überprüft. In einem Schreiben der Landesregierung hieß es damals außerdem, dass Töchter ihr Selbstbild "zu einem großen Teil über den Vater beziehen" würden. Er sei der "erste Mann in ihrem Leben".

Dass jetzt der VwGH die Beschwerde des Paares als "unbegründet" zurückgewiesen und damit die Entscheidung des Landes NÖ bestätigt hat, findet Graupner "empörend". Noch dazu, wo die Stiefkindadoption in Österreich mittlerweile möglich ist. "Die Frauen werden nicht nur ausgeschlossen, ihnen wird auch das Recht verwehrt, sich zu beschweren", sagt Graupner. Er will jetzt wegen Diskriminierung und Fehlens einer wirksamen Beschwerde Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einlegen.

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