Beschwerden: 431 Verfahren erledigt

Schon im Jänner rufen Niederösterreichs Gemeinden zu den Urnen – sonst wurde meist im März gewählt.
Nebenwohnsitz nicht gleich "ordentlicher Wohnsitz".

Es ist ein beliebtes Spiel, das regelmäßig vor Wahlen in Niederösterreich gespielt wird. Es heißt: Das fröhliche Nebenwohnsitz-Melden. Auch heuer war es wieder angesagt.

Insgesamt 431 Beschwerdeverfahren waren in Zusammenhang mit der Gemeinderatswahl am 25. Jänner beim Landesverwaltungsgericht anhängig. Von 27. November bis 5. Dezember sind all diese Beschwerden bei Gericht eingelangt. Bis zum Stichtag 9. Dezember, dem 50. Tag vor der Wahl, musste das Gericht diese Beschwerden erledigen. "Das war ein enormer Schwall an Beschwerden, aber wir haben alle Beschwerden bearbeitet", sagt Martin Grubner, Vizepräsident des Landesverwaltungsgerichts.

In der Hälfte der Fälle hat das Gericht anders entschieden, als die Wahlbehörde. 40 Prozent der Entscheidungen wurden bestätigt und 10 Prozent der Beschwerden wurden aus formellen Gründen abgewiesen. Strittiger Punkt war in den meisten Fällen der viel zitierte "ordentliche Wohnsitz", der für das Wahlrecht erforderlich ist. Grubner: "Die bloße Meldung eines Nebenwohnsitzes ist nicht ausschließliches Kriterium für einen ordentlichen Wohnsitz." Das Landesverwaltungsgericht hält sich damit an die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes, wonach die polizeiliche Meldung eines Nebenwohnsitzes ein Indiz für einen "ordentlichen Wohnsitz" sein kann, aber diesen nicht bedingt.

Kommentare