Behördenschreck muss in Haft

Franz Stieger in Haft - wegen zahlreicher Vergehen nach der Straßenverkehrsordnung
Festnahme wegen dauerhaften Ignorierens von Verwaltungsvorschriften.

Franz Stieger – berüchtigter Behördenschreck aus Krems – wurde am Dienstag festgenommen. Dass er 42 Tage im Gefängnis absitzen soll, sieht er als Verschwörung. Die solle verhindern, dass er einen Rekurs gegen die jüngst erfolgte Versteigerung seines Hauses in Weißenkirchen in der Wachau einbringt. "Diesen Zusammenhang kann ich definitiv ausschließen", sagt Hannes Zimmermann vom Magistrat Krems – die Haft habe er wegen unzähliger Verwaltungsübertretungen verhängt.

Fahrräder

Auslöser sind Stiegers zahlreiche, an belebten Plätzen aufgestellte "Protest-Fahrräder " mit aufgesetzten Plakatwänden. Nicht aber, dass er darauf Beamten und Politikern eine Verschwörung gegen ihn vorwirft, stört die Behörde. Auch nicht, dass viele Bürger sich über die – inzwischen oft durch Feuer oder rohe Gewalt beschädigten – Konstruktionen ärgern.

Der Verwaltungsbehörde geht es vielmehr schlicht um die Straßenverkehrsordnung: "Für das Aufstellen braucht man eine Bewilligung nach Paragraf 82, damit die Behörde prüfen kann, ob es sich noch um verkehrstaugliche Fahrzeuge handelt und ob dadurch die Sicherheit für Fußgänger nicht beeinträchtigt wird. Es geht auch um Dauer der Aufstellung und Platzbedarf. Dazu gibt es Höchstgerichtsurteile", erläutert Zimmermann grundsätzlich. Denn zum konkreten Verfahren will er nichts sagen. Es handelt sich auch um keine Ersatzstrafe für Uneinbringlichkeit, sondern um Spezialprävention: Damit Stieger die Übertretungen beendet, heißt es.

"Das kann alles nicht sein, sonst müssten die Nextbike-Leihfahrräder des Landes genauso angezeigt werden", beharrt Stieger. Der den Magistrat bei der Staatsanwaltschaft angezeigt hat.

"Die Nextbike-Räder werden zu keinem verkehrsfremden Zweck verwendet, sondern durch dieses Leihfahrrad-System soll die Verwendung des Fahrrades als Verkehrsmittel forciert werden. Um diesen Zweck bestmöglich zu erreichen, bedarf es eines entsprechenden, wahrnehmbaren einheitlichen Erscheinungsbildes der Fahrräder und Radstationen", sagt Zimmermann dazu.

"Ich habe oft genug beim Magistrat gefragt, wie meine Fahrräder aussehen sollen, damit sie genehmigt werden können, aber keine Antwort erhalten", behauptet Stieger dagegen. Dass manche seiner Räder nicht funktionstüchtig seien, liege an böswilligen Beschädigungen.

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