Behörden-Schreck hat Politiker-Frau im Visier

Drei Mal musste Franz Stieger bereits wegen einer Unzahl von Verwaltungsdelikten ins Gefängnis, er gibt aber nicht nach
Albtraum aller Falschparker hat jetzt Gattin des Bürgermeisters 60-mal angezeigt.

Würden sie nicht ständig abgearbeitet, die Anzeigen, die Franz Stieger seit Jahren beim Magistrat der Stadt Krems, NÖ, gegen verschiedenste Personen erstattet, wären wohl längst die Büros der Bearbeiter verstopft. Der langjährige Konflikt des Kremsers mit Behörden und Justiz hat sich zu einer regelrechten Materialschlacht entwickelt.

Sein jüngster Plan: Prominente durch das Aufdecken ihrer angeblich unzähligen Verwaltungsübertretungen ins Gefängnis bringen. So wie es ihm wegen unzähliger Delikte bereits passiert ist. Jahrelang stellte er beispielsweise Dutzende von Fahrrädern auf, an denen Plakate mit Vorwürfen gegen seine Gegner montiert waren. Die Stadt ahndete aber nicht den Inhalt der Texte. Sondern die angebliche Verkehrsuntauglichkeit seiner Räder.

Jetzt will Stieger den Spieß umdrehen: "Mindestens 60-mal habe ich die Frau des Bürgermeisters schon wegen Falschparken angezeigt. Sie müsste längst hinter Gittern sein", meint Stieger.

Gleichbehandlung

"Alle angezeigten Personen werden gleich behandelt, jede Anzeige wird geprüft. Nicht nur, weil die Anzeigen parallel auch an die Korruptionsstaatsanwaltschaft geschickt werden", versichert der Kremser Magistratsdirektor Karl Hallbauer.

Bürgermeister Reinhard Resch bestätigt: "Meine Frau hat mehrere Strafmandate erhalten, die aber alle pünktlich bezahlt werden." Sie würde aber auch in zweifelhaften Fällen angezeigt. "Einmal, weil sie auf dem Parkplatz nur mit einem Vorderreifen auf dem weißen Begrenzungsstrich gestanden ist", seufzt Resch, der auch selbst immer wieder zahlen muss. Auch vor seinem Wohnhaus in einer schmalen Gasse hagelt es Anzeigen. "Da wird es Bodenmarkierungen geben, damit die Lage klar ist. Vor den Anzeigen hat es nie Schwierigkeiten gegeben, weil alle Anrainer Rücksicht nehmen", sagt Resch.

"Ich habe schon drei Mal 42 Tage Haft ausgefasst für Delikte, die gar keine sind. Die Strafen für bewilligungspflichtige Werbung auf meinen Fahrrädern entbehren jeder Rechtsgrundlage", erklärt Stieger seine Aktion.

"Wenn das stimmt, hätte schon einer der vielen Richter, die die Berufungen behandeln müssen, so entschieden. Das ist aber nicht passiert", entgegnet Hallbauer. Der Magistratsdirektor erklärt auch die Handhabe bei Verwaltungsstrafen: Zuerst beginnt man mit der Mindeststrafe, die gesteigert werde.

Unterschied

Es sei ein Unterschied, ob jemand bewusst immer wieder Delikte begehe, oder unabsichtlich. Laut Verwaltungsstrafrecht darf eine Freiheitsstrafe nur verhängt werden, "wenn dies notwendig ist, um den Täter von weiteren Verwaltungsübertretungen gleicher Art abzuhalten".

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