Bedingte Haft nach tödlicher Injektion

Bedingte Haft nach tödlicher Injektion
Urteile gegen Arzt und seine ehemalige Assistentin nach Tod eines 50-jährigen Patienten nicht rechtskräftig

Wegen grob fahrlässiger Tötung standen am Mittwoch ein Arzt und seine damalige Assistentin in Krems vor Gericht. Beide wollten keine Schuld daran haben, dass ein 50-Jähriger im November 2018 durch eine falsche Spritze ums Leben kam. 

Das Gericht sah das anders und verurteilte den Mediziner der Anklage entsprechend zu elf Monaten bedingter Haft und einer unbedingten Geldstrafe von 72.000 Euro. Er meldete sofort Berufung an. Seine damalige Mitarbeiterin wurde (wegen fahrlässiger Tötung) zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt. Sie gab, so wie die Staatsanwaltschaft, keine Erklärung ab. Beide Urteile sind somit nicht rechtskräftig.

Verwechslung

Kernfrage des Verfahrens war: Wer hat Schuld daran, dass bei der Vorbereitung einer Gastroskopie ein Mittel injiziert wurde, das für orale Einnahme bestimmt war. Sowohl der Arzt als auch seine ehemalige Mitarbeiterin bekannten sich nicht schuldig.

Klar wurde am Vormittag, dass es in der Ordination kurz vor dem tragischen Vorfall eine Änderung der Vorgangsweise bei Gastroskopie-Untersuchungen gegeben hatte. Die sei ihr aber nicht kommuniziert worden, sagte die angeklagte Ex-Assistentin aus.

Auch Gerichtsgutachter Bernhard Angermayr meinte, dass in der Ordination ausreichend klare Anweisungen für Mitarbeiter gefehlt haben. Und dass die Umstände bei der Verabreichung der Spritze jeden durchschnittlich verantwortungsvollen Arzt hätte stutzig machen müssen. „Ich hätte auf jeden Fall noch einmal nachgefragt“, betonte der Gutachter.

Schon zu Beginn der Verhandlung ließ Richterin Monika Fasching-Lattus eine Bombe platzen: Sie konfrontierte einen von der Verteidigung des Arztes beigezogenen Fachberater mit einem heiklen Vorwurf: Er soll telefonisch versucht haben, den Gerichtsgutachter im Sinne des Angeklagten zu beeinflussen, damit er keine zu „harten“ Formulierungen gebrauche. Die Staatsanwaltschaft hat darauf ein Verfahren gegen das Präsidiumsmitglied der Österreichischen Gesellschaft für Gastroenterologie angekündigt.

Beben

„Das hätte jedem von uns passieren können. Es handelte sich um eine Verkettung von unglücklichen Kleinigkeiten“, sagte der Fachberater. Der Vorfall habe ein Beben in der Community der Gastroenterologen ausgelöst. Er versuchte vergeblich, gemeinsam mit dem Verteidiger des Arztes, Michael Luszczak, das Gerichtsgutachten zu erschüttern.

 

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