Bankomat-Sprenger verrieten Beuteversteck

Bankomat-Sprenger verrieten Beuteversteck
Quartett jagte VAZ-Bankomat in die Luft und deponierte das Geld in einem Wald. Jetzt fassten Rumänen Haftstrafen aus.

Raub, Betrügereien, Diebstahl – die Herrschaften, die am Donnerstag auf der Anklagebank im Landesgericht St. Pölten Platz nehmen mussten, haben schon einiges auf dem Kerbholz. In Österreich wollten die vier Rumänen das große Geld mit der Sprengung von Geldautomaten machen. Zwar stand das Quartett ab der Einreise nach Österreich unter Polizeibeobachtung, doch das Observationsteam verlor die Männer bei ihrer Tour quer durch das Land wieder aus den Augen.

Gasgemisch

Und so gelang es den Männern tatsächlich einen Coup durchzuführen. In St. Pölten nahmen sie Mitte November 2017 die Geldmaschine beim Veranstaltungszentrum (VAZ) ins Visier. Während einer der Täter Schmiere stand, leiteten die anderen ein Gasgemisch in das Gerät ein. Minuten später wurde das Veranstaltungszentrum von einer heftigen Explosion erschüttert. Die Täter, die mit einem Auto flüchteten, hinterließen einen enormen Sachschaden.

Es dauerte zum Glück nicht lange, bis die Rumänen kurz nach der Landesgrenze in Oberösterreich geschnappt und verhaftet werden konnten. Von den erbeuteten 40.000 Euro fehlte allerdings jede Spur. In den stundenlangen Verhören wollten die Männer das Versteck partout nicht preisgeben.

Bis gestern. Denn im Laufe des Prozesses gestanden die Angeklagten, dass sie das Geld in einem Waldstück deponiert hatten.

„Wir wollten die Beute am Tag nach der Tat abholen. Aber dazu kam es ja nicht mehr“, erzählt ein Rumäne. Demnächst sollen die 40.000 Euro, die laut den Schilderungen der Bankomat-Sprenger unter einem Blätterhaufen liegen, sichergestellt werden.

Bei dem Prozess stellte sich ebenfalls heraus, dass die Angeklagten auch aus einer Firma einen Tresor gestohlen haben sollen. Bis auf einen der Männer zeigten sich alle dazu geständig.

Der Hauptangeklagte muss für 36 Monate ins Gefängnis, ein weitere Komplize wird die nächsten zwei Jahre hinter Gitter sitzen. Der Rest fasste teilbedingte Strafen aus. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

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