Axt-Täter erschossen: Polizei in NÖ war in "Bedrohungssituation"

Mann mit Axt
Amtsbekannter 49-Jähriger hatte Beamte mit Messer bedroht. Er wurde von Schuss aus der Dienstwaffe eines Beamten tödlich getroffen.

Die Beamten befanden sich in einer "akuten Bedrohungssituation": Nach dem tödlichen Schuss auf einen 49-jährigen bewaffneten Mann am Mittwoch in St. Aegyd am Neuwalde (Bezirk Lilienfeld) wird vorerst ein Handeln des Polizisten im Zuge eines tätlichen Angriffs angenommen.

Leopold Bien, Sprecher der Staatsanwaltschaft St. Pölten, bezog sich dabei am Freitag auf die Erstinformation der Ermittler.

Der 49-jährige österreichische Staatsbürger Alfred S. hatte Polizisten am Mittwochnachmittag wie berichtet mit einem Stanleymesser attackiert und wurde aus einer Dienstwaffe tödlich getroffen. Wie oft geschossen wurde, stehe noch nicht endgültig fest und sei noch Gegenstand von Untersuchungen, so Bien zum KURIER.

NIEDERÖSTERREICH: POLIZISTEN MIT MESSER ATTACKIERT: MANN ERSCHOSSEN

Die Polizei am Tatort in St. Aegyd am Neuwalde

Der 49-Jährige war in der Region kein Unbekannter. Seit einigen Tagen war der als aggressiver Sonderling beschriebene Verdächtige mit einer Axt und Messer auf den Straßen unterwegs. Gegen ihn soll bereits ein aufrechtes Waffenverbot bestanden haben.

Polizei schritt wegen Ladendiebstahls ein

Gegen den Mann war am Mittwoch in der Mostviertler Marktgemeinde eine Amtshandlung gelaufen. Laut Polizei ging es um den Verdacht des Diebstahls, weshalb eine Polizeistreife an den Ort des Geschehens gerufen wurde.

Wer nun ermittelt

Mit den Erhebungen gegen den Polizeibeamten betraut ist die im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) angesiedelte Ermittlungs- und Beschwerdestelle für Misshandlungsvorwürfe (EBM).

Die Ermittler müssen dabei heraus finden, ob der Schusswaffengebrauch des Beamten "gerechtfertigt" war oder nicht. Die Ergebnisse werden der Staatsanwaltschaft St. Pölten berichtet, die danach über den Sachverhalt entscheiden muss.

Die EBM untersucht dem Innenministerium zufolge "nur Waffengebräuche durch Polizeibedienstete, die mit Lebensgefahr verbunden sind (üblicherweise Schusswaffengebräuche) und wenn Waffengebräuche (bzw. Zwangsgewalt allgemein) zum Tod führt“.

Drei Waffengebräuche mit tödlichem Ausgang geprüft

Zusätzlich werde bei Misshandlungsvorwürfen gegen Polizisten ermittelt. 2024 wurden seitens der EBM 514 Beschwerden bzw. Sachverhalte bearbeitet. Sieben Fälle betrafen dem Innenministerium zufolge Waffengebräuche mit Lebensgefahr, drei davon mit tödlichem Ausgang, zwei weitere den Verdacht einer Zwangsmittelanwendung mit Todesfolge. Hinzu kamen 505 Misshandlungsvorwürfe.

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