Tödliche Schüsse im Burgenland: Wie verhält sich die Polizei in Notwehrsituationen?

Zwei Polizisten auf einer Straße
Waffeneinsatz in Notwehrsituationen ist Teil der Polizeiausbildung. Ausbildner im Innenministerium: "Wird auf der ganzen Welt so gelehrt".

Polizeieinsätze wie am Freitag in Bad Sauerbrunn im Burgenland, bei dem eine offenbar psychiatrisch auffällige Person erschossen wurde, sind in Österreich selten. Wenn aber eine Beamtin oder ein Beamter von naher Distanz mit einem Messer bzw. einer Machete angegriffen wird, so sind sie dazu ausgebildet, in diesen Notwehrsituationen "nach der Schusswaffe zu greifen", wie Chefinspektor Markus Tantinger vom Ausbildungszentrum im Innenministerium der APA sagte. 

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Grundsätzlich werden Beamte dazu ausgebildet, in Gefahrensituation deeskalierend zu wirken. Dabei wird auch auf ein interaktives Szenarientraining gesetzt, in dem die Polizistinnen und Polizisten gezielt lernen, in Stresssituationen die Ruhe zu bewahren, auch der Einsatz von Waffen wird hier geübt. 

"In dieses Szenarientraining fließen auch die Erfahrungen von schwierigen Amtshandlungen aus der Vergangenheit ein", hieß es seitens des Innenministeriums. 

  • Die Benutzung der Dienstwaffe ist bei Einsätzen die letzte Option der Polizistinnen und Polizisten, in Notwehrsituationen - etwa wenn ein mit einem Messer bewaffneter Verdächtiger aktiv von naher Entfernung auf sie zugeht - aber opportun. "Hier ist der Griff zur Dienstwaffe unvermeidlich. Dies wird auf der ganzen Welt so gelehrt", so Tantinger.
  • Ein gezielter Schuss - etwa ins Knie - ist von dieser Distanz dem Ausbildner zufolge auch nicht mehr möglich. Vielmehr muss die Waffe in der sehr kurzen Zeitspanne erst gezogen und dann überhaupt ein Schuss abgegeben werden. 
  • Aufgrund der nahen Distanz und der unmittelbaren Gefahr ist auch der Einsatz von Pfefferspray nicht möglich. Dieser wirkt, sofern überhaupt getroffen wird, Tantinger zufolge nämlich erst nach wenigen Sekunden. Zudem sprechen Personen in psychischen Ausnahmesituationen oder auch unter Drogeneinfluss oft nicht auf den Pfefferspray an. 

Bei einem Angriff mit einer Waffe ist es auch nicht die Aufgabe des Polizisten oder der Polizistin darüber zu entscheiden, ob der Verdächtige psychiatrisch auffällig ist oder nicht. "Dazu sind sie medizinisch nicht ausgebildet", so das Innenministerium. Zudem könne eine entsprechende Diagnose erst gestellt werden, "wenn sich die Situation wieder beruhigt hat".

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