Aus Liebe zog er die Schlinge zu

Aus Liebe zog er die Schlinge zu
Ein Pensionist aus Hainburg wollte seine Lebensgefährtin zurückerobern und hätte sie fast getötet. 15 Monate Haft.

Er hat sie geliebt. "Die Liebe meines Lebens", nennt der Pensionist aus Hainburg  die 42-jährige Slowakin.  Doch sie  hatte ihn verlassen. "Ich hab noch eine Überraschung für dich", sagte der Mann. "Mach die Augen zu." Dann öffnete er die Kommode, in der eine Kette mit Anhänger war. Doch er griff zu einem Antennenkabel, legte es der Frau um den Hals und drückte zu.  Die Slowakin wehrte sich und überlebte. Er muss sich wegen Mordversuchs verantworten. "Ich wollte nur, dass sie wieder zu mir zurückkommt", sagt der Angeklagte im Landesgericht Korneuburg. "Haben Sie gedacht, dass sie sich wieder in Sie verliebt beim Würgen?", fragt der beisitzende Richter Manfred Hohenecker.

Der 63-Jährige hatte kein Glück mit den Frauen. Die Scheidung von seiner Ehefrau kostete  ihn 90.000 Euro. Dann kamen weitere Frauen, die ihm Zehntausende Euro abnahmen. Und im Mai des Vorjahres trat plötzlich die Slowakin in sein Leben.  Man lernte sich im Internet kennen, traf sich und verbrachte drei Tage in Ungarn.  "Wir haben von einer gemeinsamen Zukunft gesprochen", erzählt der ehemalige Lkw-Fahrer. Und tatsächlich: Die Frau zog  mit ihren beiden Töchtern zu ihm. Offiziell als Haushaltshilfe. Denn sie war verheiratet.

Und auch in dieser Beziehung floss einiges Geld. Und plötzlich zog die Frau wieder in die Slowakei. "Weil die jüngere Tochter psychische Probleme hat." Die Beziehung blieb aufrecht. Bis Mitte Dezember. Dann machte die Frau einen Schlussstrich. Das wollte er nicht akzeptieren. "Ich kann nicht mehr gehen", schrieb er in einem Mail. "Helfen kann mir nur mehr der Tod." Und schließlich gab er sich in einem anderen Mail als Polizist aus.

Die Slowakin besuchte den Mann daheim. Dann kam es zu dem Übergriff. Sie wehrte sich und flehte:  "Ich werde zu dir zurückkommen!" Der Pensionist ließ von ihr ab. Die Frau flüchtete.

Urteil: Die Geschworenen entschieden, es war kein Mordversuch sondern eine versuchte schwere Nötigung und Körperverletzung: Er muss 15 Monate in Haft, nicht rechtskräftig.

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