"Augen" für Nachteinsatz der Flugretter
Bei 4164 Einsätzen der drei Rettungshubschrauber des ÖAMTC in Niederösterreich wurde seit April des Vorjahres 400 Menschen direkt das Leben gerettet. Bei 3141 Flügen landeten Arzt und Sanitäter nach wenigen Minuten unmittelbar am Notfallort. Mit der Effizienz und Qualität der Christophorus-Flotte ist Rettungslandesrat Landesrat Maurice Androsch, SPÖ, nach der Vertragsverlängerung im Vorjahr somit sehr zufrieden.
Für die flächendeckende Versorgung mit Rettungshubschraubern zahlt das Land NÖ pro Jahr 1,6 Mio. Euro. Die Stützpunktwahl mit Krems, Wiener Neustadt und Ybbsitz habe sich bestens bewährt, die längste Anreisezeit zum Einsatzort beträgt 16 Minuten, die durchschnittliche Zeit vom Alarm zum Notfallopfer 13, erklärt ÖAMTC-Geschäftsführer Reinhard Kraxner. An neue Standorte wird nicht gedacht, zumal der Wiener Christophorus das Weinviertel abdeckt und mit Notarztfliegern in den Nachbarbundesländern kooperiert wird.
Investiert wird laut Kraxner in die Sicherheit der Crews. Neben der Ausbildung der Piloten, Flugretter und Notärzte am modernsten Level werden die Maschinen aktuell auf ein "Moving Maps System" umgerüstet. Zeitnah werden den Hubschraubern gefährliche neue Hindernisse, wie Material- oder Seilbahnen eingespielt.
Nachtflüge
Herausfordernd ist es auch, die Rettungshubschrauber noch besser auf Nachtflüge einzurichten. Wenn auch die Einsatzzeit mit Einbruch der Dunkelheit limitiert ist, beginnen doch zahlreiche Flüge in der Dämmerung und enden in finsterer Nacht. Deshalb bekommen die Teams sogenannte "Night Vision Goggles". Bei Schlechtwetter und Finsternis bescheren sie dem Piloten eine Art schwarz-weiß Bild. Diese Investition soll bis Ende 2016 abgeschlossen sein.
Beispiele aus Tschechien, Slowakei oder Deutschland zeigen, dass Nachtflugbetrieb ein Thema wird, meint Kraxner. Bei entsprechender Finanzierung wäre eine Nachtdienstcrew für das ganze Bundesland sinnvoll.
Gut bestückt ist die Flugrettung, so Kraxner, mit Notärzten. Der Job sei begehrt und attraktiv und falle durch freie Dienstverhältnisse nicht unter das neue Spitalsärztegesetz, das die Arbeitszeit der Mediziner einschränkt.
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