Lücken im Flutschutz

Unwetter Spitz - Aufräumarbeiten
Um Verklausungen vorzubeugen, kappten Helfer viele Bäume. Zu viele, klagen Besitzer.

Die schweren Regenfälle des vergangenen Wochenendes haben – wie berichtet – besonders im Raum Spitz, Bezirk Krems, die Einsatzkräfte gefordert. Die mussten sich in das schwer verwüstete Mieslingtal vorkämpfen. Doch nun scheint der Einsatz der Katastrophenhelfer der Feuerwehr im Nachhinein für Konfliktstoff zu sorgen: Private Waldbesitzer beklagen, dass – ohne zu fragen – zu viele Bäume von ihren Grundstücken entfernt worden seien. Für die Feuerwehr war Gefahr im Verzug, weil sich neue Regenfälle ankündigten.

Der Bach war am Wochenende über die Ufer getreten, hatte die Straße teilweise unterspült oder weggerissen. Die Wohnhäuser im Tal blieben zum Glück unbeschädigt, doch mancher Autoabstellplatz ist verschwunden. „Vor Jahren hat man zwar Bäume am Ufer gefällt, aber die Stümpfe stehen lassen. So entstand Kehrwasser, das meinen Platz samt Oleandern weggespült hat. Ich bin gespannt, wer das zahlt“, sagt Gästehausbetreiber Erwin Stummvoll.

Zerstörung

„Die Zufahrtsstraße ist über mehrere Kilometer zerstört“, klagt Gemeinderat Franz Gritsch, Obmann der Wegegemeinschaft. Er versteht nicht, dass die Helfer einfach Bäume ( „Die stehen schon 50 Jahre“) weggeschnitten haben. Viele sehen eine Ursache in vor Jahren getroffenen Veränderungen. Aufschüttungen für die Straße hätten das Bachbett immer mehr eingeengt und seinen Lauf immer näher zu den Bäumen verschoben.

„Das Thema haben wir immer wieder. Die Bäume wurden nach Auswahl durch die Wildbachverbauung auf meine Anweisung entfernt, um Verklausungen bei neuen Regenfällen vorzubeugen“, stellt Bürgermeister Andreas Nunzer fest.

„Früher war das ein Feldweg, heute ist es Landesstraße“, sagt einer der Anrainer. Kein Wunder, dass dem Bach zu wenig Platz bleibe. Nun hoffen viele, dass die Straße besser abgesichert wird. „Vor 20 Jahren wurde auch verhandelt, nur ist nichts passiert. Ich hoffe, das gelingt diesmal besser“, sagt Franz Schöberl, betroffener Grundbesitzer und Gemeinderat.

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