Asyllager: Maximal-Belegung Fall für Kadi

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Kurioser Rechtsstreit: Innenministerium will Klarheit.

Ein kurioser Streit wird kommende Woche vom Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) behandelt: Die maximale Belegung des Haupthauses in der Erstaufnahmestelle. Die Hauptdarsteller: Das Innenministerium und die Stadt Traiskirchen.

Rückblick: Am 30. November 2012 geht es rund um das Lager rund. Die bei einem Asylgipfel vereinbarte Frist zur Übernahme von Flüchtlingen durch die Bundesländer läuft ab. Und noch immer sind viel zu viele Menschen in Traiskirchen untergebracht.

Ein Bus nach dem anderen bringt Asylwerber weg, eine Pressekonferenz jagt die andere. Am späten Nachmittag verkündet dann Bürgermeister Fritz Knotzer, dass bei einer feuerpolizeilichen Überprüfung Gefahr in Verzug festgestellt wurde. Im Haupttrakt des weitläufigen Lager-Areals dürfen per Weisung ab sofort nur mehr maximal 286 statt bis 720 Personen untergebracht sein.

Das hat jetzt ein rechtliches Nachspiel. „Wir wollen Klarheit haben. Denn dafür sind die Sache und der Rechtsstaat zu wichtig“, erklärt Karl-Heinz Grundböck vom Innenministerium. Die drastische Senkung der Maximalzahl wurde zwar damals mündlich ausgesprochen, dem Ministerium als Besitzer des Lagers liegt aber bis heute kein schriftlicher Bescheid vor. „Eine behördliche Entscheidung muss sachlich begründet und nachvollziehbar sein“, so Grundböck.

Brandschutz im Visier

Und das Innenministerium hat eine andere Sichtweise: „Uns war der Brandschutz immer ein Anliegen, alle Auflagen der Gemeinde wurden erfüllt“, sagt Grundböck. „Zufällig“ wurde dann gerade am Stichtag Gefahr im Verzug entdeckt. „Die politisch vereinbarte Deckelung von 480 Personen für das gesamte Lager hat nichts mit der Gebäudekapazität des Haupthauses zu tun. Auch das Ministerium steht zu Brandschutz und zur Obergrenze, aber das gehört seriös getrennt.“ Schließlich will auch jeder private Hausbesitzer wissen, warum die Behörde ihm die Nutzung seines Hauses nicht gestatte.

Bürgermeister Fritz Knotzer, der als Zeuge geladen ist, steht zu seiner Entscheidung: „Es wäre unverantwortlich, mehr Personen im Haupthaus unterzubringen.“ Es gehe um die Sicherheit der Flüchtlinge wie der Bediensteten, hieß es aus seinem Büro.

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