Der Mostviertler arbeitete bei einem Autohändler (Symbolbild).
Ein Pensionist aus dem Bezirk Melk, der nach seiner Pensionierung geringfügig für einen Autohändler arbeitete, hat nach Intervention der Arbeiterkammer Niederösterreich 5.500 Euro netto nachbezahlt bekommen. Laut AK war der Mann über Jahre hinweg unterbezahlt worden.
Der ehemalige Bauarbeiter hatte für den Autohändler Fahrzeuge überstellt und abgeschleppt – teilweise auch nachts und auf längeren Fahrten nach Deutschland. Als er sich nach mehreren Jahren erstmals wegen Rückenproblemen krankmelden wollte, erhielt er laut eigenen Angaben eine überraschende Antwort: „Da hat’s geheißen, Krankenstand und Urlaub gibt’s nicht für geringfügig Beschäftigte.“
Zuschläge und Urlaubsansprüche fehlten
Der Betroffene ließ sich davon allerdings nicht einschüchtern. Der frühere Betriebsrat wusste, dass auch geringfügig Beschäftigte Anspruch auf Krankenstand und Urlaub haben. Nach seiner Genesung wandte er sich an die Bezirksstelle der Arbeiterkammer in Melk.
Dort stellte sich heraus, dass der Pensionist über Jahre hinweg falsch entlohnt worden war. Laut AK fehlten unter anderem Zuschläge für Nachtarbeit, zahlreiche Überstell- und Abschleppstunden sowie Urlaubsansprüche. Auch deutlich mehr Fahrten als ursprünglich vereinbart seien angefallen. Besonders problematisch: Dienstzettel habe der Mann nie erhalten, wodurch eine Kontrolle der Abrechnungen lange erschwert worden sei.
AK Niederösterreich-Präsident Markus Wieser spricht von einem gravierenden Fall von Unterbezahlung. „Der Mann wurde jahrelang unterbezahlt“, so Wieser.
Arbeiterkammer-Präsident Markus Wieser verfolgte den Fall.
Die Arbeiterkammer forderte die offenen Ansprüche schließlich beim ehemaligen Arbeitgeber ein – mit Erfolg. Insgesamt wurden dem Pensionisten 5.500 Euro netto nachbezahlt. Das entspricht laut AK rund elf Monatsbezügen.
Der Betroffene zeigt sich bis heute verärgert: „Es ist wirklich ärgerlich, wenn man draufkommt, wie eine Firma schon einfache Regeln verletzt.“ Zugleich hofft er, dass auch andere Beschäftigte ihre Abrechnungen überprüfen lassen.
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