Alkoholisiert und zu spät zur Ehrung
Jahrelanger, exzessiver Alkoholkonsum dürfte den pragmatisierten Postler und Hobbymusiker aus dem Takt gebracht haben. Vorläufiger Höhepunkt: Sogar bei der Preisverleihung für die 70 Paketzusteller – der von ihm geleiteten Rayone – kam der Post-Chef um zwei Stunden zu spät. Und als er bei der Ehrung seiner Mitarbeiter (für das effizienteste Zustell-Team) am 7. Dezember 2012 endlich erschien, war der Chef sichtlich alkoholisiert.
Am Tag darauf fanden Kollegen ihren Chef wiederum betrunken, diesmal aber schlafend im Büro vor. Und am 21. Dezember 2012 schlief der leitende Beamte wieder – bedingt durch Alkoholkonsum – im Büro. Damals platzte seinen Vorgesetzten der Kragen. Noch im Tiefschlaf wurde er fotografiert, und schließlich vom Regionalleiter nach Hause geschickt. Erfolglos versuchte der Mann die Zwangsbeurlaubung in einem Gespräch zu verhindern. Stattdessen wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet.
Seit wenigen Wochen steht das Erkenntnis – nach einem Einspruch durch den Beschuldigten – endgültig fest. Dem KURIER liegen die Verhandlungsprotokolle seit Jahreswechsel vor: Der leitende Postbeamte muss demnach 2400 Euro Bußgeld bezahlen. Weitere Auswirkungen, wie etwa eine Entziehungskur, gab es nicht.
Pragmatisiert
Selbst Post-Sprecher Michael Homola wertet das Erkenntnis als „bemerkenswert milde“: „Wenn diese Vorwürfe gegen einen Post-Angestellten nach aktuellem Dienstrecht erhoben worden wären, dann hätten die Konsequenzen wahrscheinlich strenger ausgesehen.“ Zur Erklärung: Der leitende Beamte steht seit 1981 im Postdienst und ist daher pragmatisiert. Homola dazu: „Seit 1996 werden im Unternehmen keine Pragmatisierungen mehr vorgenommen. Weitere Details oder Wertungen darf ich zu diesem Fall keine machen. Solche Problematiken werden intern geklärt.“
Tatsache ist, dass das Erkenntnis der Disziplinaroberkommission beim Bundeskanzleramt bindend ist. Es gibt keine übergeordnete Instanz. Auch die Höhe der festgesetzten Strafe wirkt bemerkenswert niedrig. Denn der Postler verdient monatlich – laut Protokoll – 3767,97 Euro brutto. Der Senat unter Vorsitz von Leopold Dotter argumentierte folgend: „Der Senat legte die Geldstrafe aufgrund seiner bisherigen disziplinären Unbescholtenheit mit 2400 Euro im untersten Bereich und will ihm damit noch einmal eine Chance geben, aus Eigenem zu einer Änderung in seinen Verhaltensweisen zu kommen.“
Trotzdem merkte der Senat im Erkenntnis an: Die Bemühungen der Vorgesetzten, den Mann über Gespräche zu einer Änderung in seinen Gewohnheiten in Bezug auf Alkohol zu bewegen, haben bisher keinen Erfolg gezeigt. Kollegen sprachen von einem bereits seit Jahren andauernden Alkoholproblem.
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