AKNÖ-Immobilie wird Fall fürs Gericht

NÖAAB-Mann Ebner wurde von der Arbeiterkammer geklagt.
Vor der AK-Wahl soll nun der Richter im Streit zwischen SPÖ und ÖVP schlichten.

Man möchte meinen, zwei Wahlkämpfe innerhalb von etwas mehr als zwölf Monaten wären für Rot und Schwarz im Land genug. Doch nein. Derzeit rüsten beide Fraktionen für das Werben um Wähler bei der AK-Wahl. Im Mai wird das Arbeitnehmerparlament neu besetzt. Und selten war die Stimmung im Vorfeld der AK-Wahl zwischen roten und schwarzen Vertretern so schlecht wie derzeit. Jetzt treffen die Protagonisten einander gar vor dem Kadi.

Der Streit um einen Immobilien-Verkauf der Kammer hat sich so weit aufgeschaukelt, dass nun der Richter am Wort ist. Wie berichtet, veräußerte die Kammer zu Jahresbeginn eine ihrer Immobilien in Bruck an der Leitha. Das Haus samt 600 Quadratmeter Grundstück wechselte um 120.000 Euro den Besitzer. Und stand kurz darauf erneut zum Verkauf: Der neue Inhaber veranschlagte aber gleich 290.000 Euro dafür. Darüber hinaus standen Andeutungen von Schwarzgeld-Zahlungen im Raum.

Der Landesmanager des NÖAAB, Bernhard Ebner, ging daraufhin in die Offensive: „Wer hier Korruption vermutet, könnte richtig liegen“, meinte er in einer Aussendung in Richtung der roten Kammer-Führung. Für Noch-AKNÖ-Präsident Hermann Haneder war das zu viel: Die Liegenschaft sei „weder unter Marktwert verkauft“ worden, „noch sind Schwarzgeldzahlungen an die AKNÖ geflossen“. Die Kammer klagte Ebner wegen „rufschädigender Unterstellungen“. Unterlassung und Widerruf verlangen die Kammer-Anwälte von Ebner. Der kolportierte Streitwert liegt bei immerhin 36.000 Euro.

„Mundtot“

Darüber, „dass die Klage von der AKNÖ und nicht von der SPÖ eingebracht wurde“, ist NÖAAB-Manager Ebner entsetzt. Er beziehe sich in allen Aussendungen ausdrücklich auf die SPÖ-Führung der Kammer. „Das ist genau so, als würde der Staat die Grünen verklagen, weil Glawischnig der SPÖ bei ihrer Plakatfinanzierung Korruption unterstellt hat.“ In der Klage sieht Ebner den Versuch, „mich mundtot zu machen“. Er werde mit allen Mitteln dagegen halten.

Der Prozess wurde für den 11. 11. angesetzt. Trotz Faschingsbeginn stehen die Chancen für einen sauberen AK-Wahlkampf, wie ihn Hermann Haneder jüngst mit einem Fairnessabkommen sicherstellen wollte, denkbar schlecht.

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