Acht Jahre für Mord an 16-jährigem Freund

Acht Jahre für Mord an 16-jährigem Freund
Prozess in Wiener Neustadt - Die Geschworenen glaubten nicht an Notwehr und entschieden einstimmig.

Mit einem Schuldspruch wegen Mordes (nicht rechtskräftig) und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher endete am Donnerstag am Wr. Neustädter Landesgericht der Prozess gegen den 18-jährigen Georg O. Der damals noch 17-Jährige hatte Ende März in Weigelsdorf im Bezirk Baden seinen um ein Jahr jüngeren Freund, Stefan Sch., auf einem Feldweg mit 14 Messerstichen getötet.

Nach der Version des Angeklagten handelte er in Notwehr. Wie aus zahlreichen Aussagen im Prozess zu erfahren war, soll Georg O. von dem als gewalttätig bekannten Opfer unterdrückt worden sein. Um dies zu beweisen, beantragte Verteidigerin Evamaria Sluka-Grabner den am Bezirksgericht Ebreichsdorf aufliegenden Pflegschaftsakt von Stefan Sch. herbeizuschaffen. Der 16-jährige soll sogar gegen Familienmitglieder gewaltsam vorgegangen sein. Der Antrag wurde abgelehnt. Stattdessen attestierte Gerichtspsychiater Karl Dantendorfer dem Täter eine "seelisch-geistige Abnormität höheren Grades". "Es besteht ein hohes Risiko, dass er wieder strafbare Handlungen setzt. Ich halte ihn für gefährlich", so der Sachverständige.

Auf die Frage, ob er aus Angst vor dem späteren Opfer zugestochen haben könnte, meinte Datendorfer: "Angst und Aggression sind ein Zwillingspaar des Menschen. Es könnte natürlich auch aus Angst gewesen sein." Trotz seiner Persönlichkeitsstörung war O. aber voll zurechnungsfähig. Die Geschworenen entschieden mit acht zu null Stimmen auf Mord und Einweisung. Staatsanwaltschaft und Verteidigung gaben keine Erklärung ab.

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