88.000 Euro Schaden: Mietaffäre der SPÖ schlimmer als befürchtet

FPÖ-Stadtrat Michael Schnedlitz will volle Wiedergutmachung
Kontrollamt deckt auf: Stadt zahlte jahrelang Betriebskosten für Parteiräume der SPÖ.

Die Mietaffäre um ein Vereinslokal der SPÖ in Wiener Neustadt hat seit Montag eine neue Dimension. Wie das Kontrollamt der Stadt aufdeckt, dürfte sich der finanzielle Schaden für die Gemeinde auf etwa 88.000 Euro belaufen. Obwohl die SPÖ Verfehlungen eingesteht, will man nur gut 8000 Euro der Summe wiedergutmachen. Der Rest sei verjährt, erklärt SPÖ-Vizebürgermeister Horst Karas.

Das fragwürdige Vertragskonstrukt stammt aus der SPÖ-Alleinregierung im Jahr 1987. Damals hat die rot geführte Stadt der SPÖ ein Vereinslokal im Ungarviertelzentrum (UVZ) zu einem Spottpreis vermietet und von der Gemeinde für den Betrieb eines Seniorenclubs sogar Geld kassiert. Wie nun schwarz auf weiß auf dem Tisch liegt, wurden die Betriebskosten für die Parteiräume allerdings vom städtischen Sozialamt und nicht von der SPÖ bezahlt. "2011 ist man intern auf diese Schieflage drauf gekommen, aber die SPÖ hat damals nicht einmal darauf reagiert", erklärt FPÖ-Stadtrat Michael Schnedlitz. Für den Politiker müsse nun geklärt werden, ob es vielleicht sogar Weisungen an Beamte gegeben hat die Sache nicht bekannt werden zu lassen. Dazu soll es Überprüfungen geben.

Verjährungsfrist

SPÖ-Parteichef Horst Karas betonte am Montag noch einmal, was er bereits beim ersten Bekanntwerden der Affäre im Gemeinderat dazu sagte: "Wo Menschen arbeiten, passieren Fehler." Mangelnde Disziplin und blindes Vertrauen würden zu solchen Situationen führen. Karas kündigte damals noch an, den Schaden wieder gut zu machen. Am Montag hieß es dazu, dass die volle Summe wegen der Verjährungsfrist nicht rückerstattet werden muss. Die SPÖ erkennt in etwa 8000 Euro an.

Schnedlitz und ÖVP-Gemeinderat Wolfgang Ferstl sind über diese Ankündigung empört: "Die SPÖ hat in die Tasche jedes einzelnen Bürgers gegriffen. Das ist moralisch mehr als verwerflich. Wenn ein Dieb zu spät erwischt wird, kann er sich auch nicht aus der Verantwortung stehlen." Der Magistratsdirektor sei bereits damit beauftragt zu prüfen, welche rechtlichen Schritte die Stadt ergreifen kann.

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