Betretungsverbot
Bei der Landesorganisation von Neustart NÖ und das Burgenland gab es seit der Einführung des Präventionsprogrammes 40 Zuweisungen von unter 14-jährigen Gewalttätern und Gefährdern. Das sind etwa ein Prozent der gesamten Klienten, die sich in dem Zeitraum mit der Täterberatung auseinander setzen mussten. „Wenn Kinder Gewalt ausüben, ruft dies immer besondere Betroffenheit hervor und beschäftigt uns alle. Die Polizei prüft aufgrund der gravierenden Auswirkungen auch sehr genau, ob ein Betretungs- und Annäherungsverbot ausgesprochen wird. In der Gewaltpräventionsberatung haben wir erstmals direkt damit zu tun, da wir ansonsten nur mit strafmündigen Jugendlichen und Erwachsenen arbeiten“, erklärt Alexander Grohs, Leiter von Neustart Niederösterreich & Burgenland.
Die Fälle nehmen auf Grund ihrer Brisanz „oftmals mehr Raum ein als andere und werden präsenter wahrgenommen“, sagt Grohs. Eine steigende Tendenz sei allerdings bei den Zahlen der Beratungen keine zu erkennen, die 1-Prozent-Marke an den Gesamtfällen sei konstant.
Laut dem Bewährungshilfeverein liegen die Ursachen für Gewaltausübung von Kindern an anderen in den meisten Fällen an dissozialem Verhalten, selbst erlebter Gewalt, traumatischen Erlebnissen in der Kindheit oder psychischen Erkrankungen.
Wie von den Sozialarbeitern zu erfahren ist, nehme mit dem Beginn der Pubertät auch das dissoziale Verhalten zu – sprich, sich nicht an gängige Regeln und Gesetze zu halten und aggressiveres Verhalten zu zeigen. „In einzelnen Fällen und Situationen kann das zu Angriffen auf enge Angehörige führen“, heißt es bei Neustart. Durch das Betretungs- und Annäherungsverbot und anschließende Beratung könne man gegensteuern und dieses Verhalten auch beenden. „Bei solchen Fällen haben wir im Rahmen einer Gewaltpräventionsberatung einen guten Zugang“, erklärt Grohs.
Traumata
Allerdings zeige sich in der Praxis, „dass in den meisten Fällen psychische Erkrankungen und Traumata der Grund für die Gewaltausübung durch Kinder sind.“ Laut den Experten von Neustart benötige es gezielte therapeutische und pädagogische Unterstützung und Begleitung über einen längeren Zeitraum. Dafür brauche es entsprechende Ressourcen. Genannt wird etwa der dringende Ausbau der Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie spezialisierte pädagogische Einrichtungen. Ganz klar spricht sich der Verein dagegen aus, die Grenze für die gesetzliche Strafmündigkeit nach unten zu verschieben. „Das Ziel der Sanktionierung durch die Justiz würde bei dieser Gruppe präventiv verpuffen“, meint Grohs.
Außerdem gäbe es bereits Mechanismen, wenn Strafunmündige Gewalt ausüben. Die Kinder- und Jugendhilfe schreitet in solchen Fällen gezielt ein und betreut Kinder und Familien. Bei Neustart wird wegen des Umgangs mit Jugendlichen aktuell auch auf die spezifische Weiterbildung der Betreuer gesetzt.
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