20 Jahre Haft für Kettenphantom

20 Jahre Haft für Kettenphantom
Mit der Höchststrafe rechnete die Justiz in St. Pölten Überfälle mit Geiselnahme ab. Der Gangster zieht vors Höchstgericht.

Was Sie jetzt erzählen, ist frei erfunden. Das können Sie sich abschminken. Ich wusste, was mich hier erwartet. Ich bin 56 Jahre alt – wenn sie mich erschießen wollen, sage ich, ja erschießen Sie mich."  So zeigte Svetislav Danilovic, das sogenannte Kettenphantom,  am zweiten Prozesstag am Landesgericht St. Pölten erstmals Nerven. Er schrie die vorsitzende Richterin Andrea Humer regelrecht an, als diese ihn im Kreuzverhör als gescheiterten Entführer festnagelte.


Nichts von wegen "humanitärem Aufgeben" seiner Pläne, wie er behauptet, und dass er "Gewissensbisse gehabt" habe, ja "selbst gestresst" gewesen sei, weil seine Opfer "so aufgeregt waren".  Danilovic versuche, die Grausamkeit seiner Taten "schönzureden" erklärte Gerichtspsychiaterin Adelheid Kastner. Er sehe sich als "anständigen Menschen, der nur umständehalber zu Straftaten gezwungen sei". Rückfallsprognose? "Extrem hoch."

Todesangst

"Butterbrot und Peitsche" habe der Angeklagte bei den nächtlichen Überfällen auf Bankiershäuser angewandt, schilderte Staatsanwalt Karl Fischer im Plädoyer. "Er wollte Geiseln, die zu etwas zu gebrauchen sind." Die Opfer hätten "Todesangst ausgestanden". Danilovic‘ Behauptung, er habe aus Gewissensgründen abgebrochen, sei "bar jeder Realität". Lediglich der in Frankreich weilende Bankier in Pöchlarn und ein Autounfall in Stetteldorf hätten Entführungspläne vereitelt.

"Ja, er hat schwere Straftaten verübt, aber lediglich Vorbereitungshandlungen zur Entführung gesetzt", versuchte  Pflichtverteidiger Ernst Gramm volle Härte abzudämpfen. Vergeblich war sein Appell an die Geschworenen, an das  Alter des Angeklagten zu denken.

Bis auf eine einzige Nein-Stimme in einer Teilfrage, sahen die acht Laienrichter nach zweistündiger Beratung alle  Anklagepunkte bestätigt. Das Urteil: 20 Jahre Haft wegen erpresserischer Entführung, schweren Raubs und  Freiheitsentziehung – die Höchststrafe.  Außerdem Einweisung in eine Anstalt für gefährliche Rückfallstäter nach der Haftzeit.
"Keine der Haftstrafen von elf und 14 Jahren, die  für  die gleichen Taten bereits in der Schweiz über Sie verhängt wurden, haben zu einer Umkehr geführt", begründete Humer das Urteil. Die Strafe sei daher "angemessen – insbesondere unter Berücksichtigung der Auswirkung Ihrer Taten auf die Opfer."

Das Ex-Kettenphantom (rechter Fuß verstaucht, in Schlapfen) hat nichts zu verlieren: "Ich gehe in Nichtigkeit und Beschwerde." Damit ist der Oberste Gerichtshof am Zug und das Urteil nicht rechtskräftig.  Ach ja, Danilovic will den Opfern "Entschuldigungsbriefe" schreiben.

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