13-Jährige vergewaltigt: Gericht in Wr. Neustadt verhängt U-Haft

13-Jährige vergewaltigt: Gericht in Wr. Neustadt verhängt U-Haft
21-jähriger Rumäne "dringend verdächtig", die Schülerin auf dem WC eines Nachtlokals sexuell missbraucht zu haben.

Im Fall der Vergewaltigung einer 13-Jährigen in der Nacht auf Sonntag auf der Toilette eines Wiener Neustädter Lokals hat das Landesgericht Wiener Neustadt am Freitag Untersuchungshaft über den Tatverdächtigen verhängt. Dies bestätigte Gerichtssprecherin Birgit Borns nach der Haftverhandlung Freitagnachmittag.

Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt hatte wegen der bisherigen Ermittlungsergebnisse die Verhängung der Untersuchungshaft über den Beschuldigten beantragt. Der 21-Jährige Rumäne steht im "dringenden Verdacht" die 13-jährige Schülerin am vergangenen Sonntag in dem Nachtlokal am WC vergewaltigt zu haben. Einschlägige Vorstrafen wegen Sexualdelikten liegen gegen den Mann bislang keine vor. Festgenommen worden war der rumänische Staatsbürger am Mittwochabend in Gloggnitz im Bezirk Neunkirchen. Es gibt Hinweise, wonach der Tatverdächtige zu dem Zeitpunkt gerade seine Flucht ins Ausland vorbereitet haben soll.

Video angefertigt

Ereignet hatte sich der Übergriff auf die Schülerin am Sonntag in der Zeit von 0.30 bis 4.00 Uhr. Ein Video war von einer mittlerweile ausgeforschten weiteren Person angefertigt worden, dieses wurde via Social Media vielfach weiter versendet. Laut Polizei sind hinsichtlich der filmenden Person noch weitere Erhebungen notwendig.

Vor der Vergewaltigung dürften der 13-Jährigen Substanzen in ihr Getränk gegeben worden sein, im Raum stehen K.o.-Tropfen. Ein Drogenschnelltest verlief positiv. Festgehalten wurde von der Landespolizeidirektion Niederösterreich, dass sich das Opfer nach der Konsumation der Flüssigkeit an nichts mehr erinnern konnte. 

Die Schule habe am Dienstag sofort reagiert und sofort mit der "nötigen Krisenarbeit" begonnen. Auch die Bildungsdirektion Niederösterreich wurde über den Fall in Kenntnis gesetzt. Alle Klassenvorstände haben die Schüler über die Umstände und Folgen in Bezug auf die Weitergabe und das Versenden von Videos und Bildern mit pornografischen Inhalten informiert. "Schon der Besitz von Videos und Bildern mit kinderpornografischen Inhalten, und dabei handelt es sich in dem Fall, ist strafbar. Auch das Ansehen und Speichern ist strafbar. Deshalb wurden die Schüler darauf sensibilisiert", heißt es in der Direktion der Schule.

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