120 Euro Strafe für 16-Jährigen trotz eines gültigen Tickets

Die Kontrolleurin stellte eine Strafe aus (Symbolbild)
Ein Mann wollte zweites Ticket an einen Schüler übertragen. Die Kontrolleurin akzeptierte nicht.

Der Montagmorgen begann nicht gut für Gabriel Hellmann und einen 16-jährigen Schüler. Beide saßen im Zug von Stockerau (Bezirk Korneuburg) nach Wien. Als die Schaffnerin die Fahrscheine kontrollieren wollte, konnte der 16-Jährige konnte nur seinen bereits am 15. September abgelaufenen Schülerfahrausweis vom vergangenen Schuljahr vorweisen. Den neuen hatte er noch nicht von der Schule erhalten. Hellmann bekam die Kontrolle mit.

Er selbst hatte sich soeben seine neue Monatskarte gekauft, die alte und an diesem Tag noch gültige, aber noch dabei. "Ich habe ihm, um ihm Probleme und Diskussion über die Glaubwürdigkeit seiner Aussage zu ersparen, meine alte Monatskarte geschenkt", erzählt Hellmann. Eine Monatskarte ist laut ÖBB-Richtlinien auch auf andere Personen übertragbar. Nur: Die Kontrolleurin wollte das Ticket nicht akzeptieren und stellte dem Schüler dennoch eine Strafe von 120 Euro aus. "Die Strafe ist einfach nicht gerechtfertigt", sagt der Jurist und Journalist Hellmann.

Entgegenkommen

"Primär stimmt es, dass unsere Monatskarten übertragbar sind und wenn zwei gültige Fahrkarten vorhanden sind, können auch zwei Personen damit fahren", erläutert ÖBB-Sprecher Bernhard Rieder den Vorfall. Allerdings sei es so, dass es im Nahverkehr notwendig sei, bereits bei Betreten des Fahrzeugs im Besitz eines gültigen Fahrausweises zu sein. "Insofern hat unser Kontrollorgan richtig, nach dem Gesetz, reagiert", fährt er fort.

"Wir wollen aber kooperativ sein und dem jungen Mann entgegenkommen. Er muss nur für das Ticket und die Bearbeitungsgebühren aufkommen, das sind 12,50 Euro", sagt Rieder. Schülerfahrausweise könnten außerdem bei jedem Schalter erworben werden.

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