Elfjähriges Mädchen missbraucht: Täter ist erst 14 Jahre alt
Am Straflandesgericht Klagenfurt hat am Montag ein Prozess gegen einen 14-Jährigen aus der Ukraine begonnen. Dem Buben werden Vergewaltigung, sexueller Missbrauch Unmündiger sowie versuchte Nötigung vorgeworfen.
Beim Opfer handelte es sich um ein elfjähriges Mädchen. Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Michael Schofnegger entschied, das Beweisverfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchzuführen.
Das Kind stammt ebenfalls aus der Ukraine.
Staatsanwältin Tina Frimmel-Hesse fasste sich in ihrem Anklagevortrag kurz: Der 14-Jährige habe sein Opfer fixiert und vergewaltigt. Es gebe Bild- und Videomaterial, aufgrund dessen der Jugendliche zu überführen sei.
Er drohte mit "schlimmen Folgen"
Nach der Tat habe er dem Mädchen gedroht, dass es, wenn es davon etwas erzählte, mit schlimmen Folgen zu rechnen hätte, weshalb auch der Tatbestand der versuchten Nötigung vorliege.
Der Verteidiger des jugendlichen Angeklagten, Gernot Funder, erwähnte zu Beginn des Prozesses: "Die Tathandlung ist nicht zu beschönigen. Mein Mandant wird sich vollinhaltlich geständig zeigen." Der Bub sei kein erwachsener Gewalttäter, sondern erst kurz vor der Tat 14 Jahre alt und strafmündig geworden.
Angeklagter selbst traumatisiert
Nach der Tat sei der Bub fünf Wochen lang in Untersuchungshaft gewesen, was ihn neben der traumatischen Fluchterfahrung aus der Ukraine weiter schwer traumatisiert hätte.
In die Schule könne der 14-Jährige seit drei Monaten nicht mehr gehen, da ihn aufgrund des Geschehenen und des offenen Strafverfahrens keine Schule annehme. Funder schilderte: "Er befindet sich jetzt in medizinischer und psychologischer Betreuung und erhält Bewährungshilfe."
Das Urteil ist bereits rechtskräftig
Das Urteil fiel noch am Vormittag und ist bereits rechtskräftig: 14 Monate Haft, 13 davon bedingt.
Wir erachten einen neuerlichen Haftantritt als nicht notwendig, da der Angeklagte das Übel der Haft bereits verspürt hat, als er in Untersuchungshaft war
Bei einem Strafrahmen von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe seien dem Angeklagten sein Geständnis, die Unbescholtenheit, aber insbesondere das Alter mildernd anzurechnen, so Richter Schofnegger.
Eine gänzlich bedingte Strafe sei aufgrund des Gewaltschutzpaketes 2020 bei einer Vergewaltigung nicht möglich. Zum unbedingten Teil der Strafe ergänzte der Richter: "Wir erachten einen neuerlichen Haftantritt als nicht notwendig, da der Angeklagte das Übel der Haft bereits verspürt hat, als er in Untersuchungshaft war."
"Sie müssen sich verändern und anpassen"
Abschließend wandte sich Schofnegger eindringlich an den 14-Jährigen: "Sie müssen sich verändern, anpassen und hier Fuß fassen, damit so etwas nie mehr passiert." An die erteilten Weisungen müsse er sich unbedingt halten, weiterhin eine ambulante Psychotherapie beanspruchen und regelmäßigen Kontakt zur Bewährungshilfe halten.
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