Mutmaßlicher Millionenbetrug mit Cannabispflanzen: Unbedingte Haft
Die Angeklagten wollten legale Cannabis-Pflanzen anbauen (Symbolbild)
Weil sie 5.600 Anleger mit einem vermeintlichen Geschäftsmodell mit Hanfpflanzen um 13 Millionen Euro betrogen haben sollen, sind am Mittwoch zwei Angeklagte am Landesgericht Klagenfurt verurteilt worden.
Der 34-jährige Geschäftsführer des Unternehmens "My First Plant" (MFP) wurde zu 40 Monaten Haft verurteilt. Seine damalige Lebensgefährtin und Mitverantwortliche erhielt 30 Monate Haft, wovon 20 Monate bedingt nachgesehen werden.
"Immensen, riesigen Schadensbetrag" verursacht
Dietmar Wassertheurer, der Vorsitzende des Schöffensenats, verwies auf die geständige Verantwortung der beiden Angeklagten, was ihnen mildernd zugutegekommen war. Auch hätten sie an der Wahrheitsfindung mitgewirkt. Allerdings hätten sie einen "immensen, riesigen Schadensbetrag" zu verantworten - so viel, wie man in einem Leben nicht mit Arbeit erwirtschaften hätte können.
Auch wegen der Generalprävention signalisiere man mit dem Urteil, dass das Geschäft von den Angeklagten schon viel früher hätte gestoppt werden müssen. Beide Angeklagte nahmen das Urteil an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, das Urteil war damit vorerst noch nicht rechtskräftig.
Hohe Gewinne versprochen
Die beiden Angeklagten hatten ab dem Jahr 2021 geplant, legale CBD-Pflanzen anzubauen und die Ernte zu verkaufen, etwa an Medizinproduktehersteller. Anleger sollten den Anbau der Pflanzen finanzieren und dann von den Ernteerträgen profitieren. Renditen von 30 bis 50 Prozent pro Jahr wurden in Aussicht gestellt.
So viel zur Idee am Papier, hielt Birgit Sporn von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft beim Prozessauftakt fest. Aber: "Zu keiner Zeit konnte wirklich ein Ertrag erzielt werden." Die Hanfpflanzen im Freien wuchsen nicht an, die Ernte verschimmelte, auch in den viel zu klein bemessenen Gewächshäusern wurde keine Ernte erzielt.
Eigentlich war in den Geschäftsbedingungen festgehalten, dass es nur eine Ausschüttung gibt, wenn die Pflanzen auch wirklich Ertrag abwerfen - doch stattdessen wurde das Geschäftsmodell strafrechtlich relevant.
Loch auf, Loch zu
"Die Angeklagten hätten die Investoren über die wirtschaftlichen Misserfolge aufklären und Insolvenz anmelden müssen. Sie hätten sagen müssen, dass das Geschäftsmodell gescheitert ist. Das ist erst einmal nichts Schlimmes, das passiert", hielt die Staatsanwältin fest.
Doch das hatten die Angeklagten nicht gemacht - sondern vielmehr einen im wahrsten Sinn des Wortes blühenden Geschäftsbetrieb vorgetäuscht.
Für die Kunden wurden eigene Online-Dashboards eingerichtet, auf denen sie alle 120 Tage einen Ernteertrag dargestellt bekamen, den es aber nie gegeben hatte. Und es gab auch immer wieder Auszahlungen, was für Vertrauen gesorgt hatte, so die Staatsanwältin.
Doch diese stammten - weil MFP überhaupt keine Gewinne erwirtschaftete - nur aus den Einzahlungen neuer Kunden. Dieses "Loch auf, Loch zu"-Modell platzte schließlich spektakulär, als immer weniger Neukunden zu MFP kamen und kein Geld mehr übrig war.
"Ich war völlig blauäugig"
Der angeklagte 34-Jährige gab in seiner Einvernahme bereitwillig Auskunft über das Vorhaben - er betonte dabei aber, dass MFP nicht von Anfang an als Betrug geplant war. Man habe sich das Ganze durchgerechnet, "aber Theorie und Realität sind dann weit auseinandergelegen", meinte er.
"Kann man sagen, dass Sie schon sehr blauäugig an die Sache herangegangen sind?", fragte Richter Wassertheurer. "Völlig. Ich habe nicht gesehen, dass es diese Expertise, die ich gebraucht hätte, noch überhaupt nicht gegeben hätte", gab der Angeklagte zurück.
Wieso er nicht rechtzeitig die Stopptaste gedrückt habe, begründete er damit, dass er das Unternehmen um jeden Preis retten wollte. Auch die 24-jährige zweite Angeklagte bekannte sich schuldig, gab aber an, nur eine untergeordnete Rolle gespielt zu haben. Sie habe sich oft auf den 34-Jährigen verlassen.
"Wenn ich mir mein jüngeres Ich anschaue, dann war das schon blöd, wie ich mich verhalten habe", sagte sie. Ihr sei auch aufgefallen, dass neue Kundengelder für Auszahlungen hergenommen wurden, und das auch beim Erstangeklagten angemerkt: "Wenn er gesagt hat, das ist so ok, dann habe ich mich drauf verlassen."
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