Tochter missbraucht: 40-Jähriger in Klagenfurt verurteilt

Mann wegen Missbrauchs und Vergewaltigung seiner minderjährigen Tochter vor Gericht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig,
Eingang eines Amtsgebäudes mit dem Wappen der Staatsanwaltschaft Klagenfurt an der Wand.

Zusammenfassung

  • 40-jähriger Mann in Kärnten wegen Missbrauchs seiner Tochter zu vier Jahren Haft verurteilt, Urteil nicht rechtskräftig.
  • Tochter belastete Vater nach Jahren der Isolation und Abhängigkeit, zeigte ihn schließlich bei der Polizei an.
  • Gericht sah keine Zweifel an der Schuld des Angeklagten, trotz Verteidigung, die Glaubwürdigkeit der Tochter anzweifelte.

Weil er seine minderjährige Tochter missbraucht und vergewaltigt haben soll, ist am Mittwoch ein 40-jähriger Mann am Landesgericht Klagenfurt zu vier Jahren Haft verurteilt worden.

Der Mann meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, Staatsanwältin Barbara Baum gab keine Erklärung ab, das Urteil war damit nicht rechtskräftig.

Die heute volljährige Tochter hatte ihren Vater seit mehreren Jahren massiv belastet, zuerst hatte sie sich einer Freundin und einer Jugendschutzeinrichtung anvertraut, bevor sie ihn bei der Polizei anzeigte.

Der Angeklagte hatte sich den gesamten Prozess über nicht schuldig bekannt und alle Vorwürfe vehement abgestritten.

"Vollkommen isoliert"

Dass die Frau erst Jahre später Anzeige erstattete, begründete die Staatsanwältin mit einer "Traumabindung": "Sie ist erst als Kind aus der Dominikanischen Republik nach Österreich zu ihrem Vater gekommen. Sie konnte erst kein Deutsch, war von ihrer Mutter getrennt, sozial vollkommen isoliert und war vom Angeklagten absolut abhängig. Sie hat sich mit den Übergriffen arrangiert. Hat versucht, sie zu vergessen, zu verdrängen und hat sich sogar selbst die Schuld dafür gegeben."

"Kein Zweifel an der Schuld"

Verteidiger Hans Gradischnig meldete hingegen Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Tochter an - unter anderem führte er ins Treffen, dass sie mit ihrem Vater noch nach den Taten auf Urlaub gefahren und ihm eine Tasse mit der Aufschrift "Für den besten Papa der Welt" geschenkt habe.

Richter Gernot Kugi, der dem Schöffensenat vorsaß, sprach in seiner Urteilsbegründung jedoch von glaubhaften Angaben der Tochter: "Schon lange Zeit vor dem Strafverfahren war immer wieder die Rede von den Übergriffen." Und: "Es gibt kein einziges Motiv, warum Ihre Tochter Sie zu Unrecht beschuldigen hätte sollen." Schon zuvor sei dem Vater die Obsorge entzogen worden: "Das sind alles Aspekte, die keinen Zweifel an der Schuld übriglassen."

Kommentare