Partnerin betäubt, vergewaltigt und gefilmt: Prozess in Korneuburg

Das Landesgericht Korneuburg in einem modernen, weißen Gebäude.
42-Jähriger sedierte Opfer; Niederösterreicher war im Internet auf Videos eines Deutschen gestoßen, der seine Frau jahrelang betäubt und missbrauchte.

Zusammenfassung

  • 42-jähriger Niederösterreicher steht vor Gericht, weil er 2014 seine Partnerin mit Schlafmitteln betäubt, vergewaltigt und gefilmt haben soll.
  • Der Angeklagte tauschte sich mit einem Deutschen aus, der ähnliche Taten beging und Videos davon ins Internet stellte. Er ließ sich laut Anklage zur Nachahmung anregen.
  • Beweismaterial wie Fotos, Videos und Chatverläufe wurden bei einer Hausdurchsuchung sichergestellt; dem Angeklagten drohen bis zu 15 Jahre Haft.

Am Montag wird am Landesgericht Korneuburg gegen einen 42-jährigen Mann verhandelt, der im Jahr 2014 seine Lebensgefährtin in einer niederösterreichischen Ortschaft im Bezirk Bruck an der Leitha heimlich mit Schlafmitteln betäubt und dann vergewaltigt haben soll.

Von den Missbrauchshandlungen berichtete er laut Anklage eingehend einem Deutschen in Wort und Bild, der in Niedersachsen über 15 Jahre hinweg seine Ehefrau immer wieder sediert und vergewaltigt hatte.

Dem 42-Jährigen, der grundsätzlich geständig sein soll, droht im Fall einer anklagekonformen Verurteilung eine Freiheitsstrafe zwischen fünf und 15 Jahren.

Der Angeklagte behauptet, der Deutsche habe ihn auf die Idee zu den inkriminierten Tathandlungen gebracht. Dieser hatte unzählige Videos seiner Übergriffe auf öffentlich zugänglichen Pornoseiten hochgeladen, wo sie seit 2006 millionenfach aufgerufen wurden. Der Deutsche kam im Vorjahr bei einem Unfall ums Leben, ehe ein Haftbefehl vollzogen und der zu diesem Zeitpunkt 60-Jährige strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden konnte.

Videos auf Porno-Seiten: "Zur Nachahmung angeregt"

Wie die Erhebungen gegen den Deutschen zeigten, hatte dessen Clips auch der 42-jährige Niederösterreicher konsumiert. Die weiteren Ermittlungen förderten dann das zutage, was nun Gegenstand der Hauptverhandlung gegen den Niederösterreicher ist. Der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Korneuburg zufolge trat der 42-Jährige zunächst über E-Mail mit dem Deutschen "in Austausch", der ihm "Erfahrungsberichte und Videos und Fotos der Taten übermittelt" und "zur Nachahmung angeregt" habe. "Der Angeklagte entschloss sich sodann, selbst auch seine Lebensgefährtin zu betäuben und sexuell zu missbrauchen", heißt es in der Anklage.

Ende März 2014 soll der Niederösterreicher seine Freundin mit einem Schlafmittel betäubt haben. Nachdem die Frau wegdämmert war, kam es zu einer Reihe von Missbrauchshandlungen, die der Angeklagte auch bildlich festhielt. Das Bildmaterial übermittelte er am nächsten Tag samt einem eingehenden Bericht seinem deutschen Gesprächspartner. In weiterer Folge informierte er den Deutschen laut Anklage "noch ausführlicher über den erfolgten fortgesetzten und wiederholten Missbrauch".

Angeklagter wollte Liquid Ecstasy

Immer wieder dürfte der Angeklagte versucht haben, seine Partnerin mit Betäubungsmitteln zu sedieren. Weitere Versuche sind von der Anklage mitumfasst, bei denen die Betroffene allerdings vorzeitig wach wurde bzw. die ihr verabreichten Mittel nicht die vom Angeklagten gewünschte Wirkung entfalteten.

2020 und 2022 versuchte er daher über den Deutschen und anderweitig an GBL (Gammabutyrolacton), Liquid Ecstasy und ähnliche chemische Substanzen zu kommen. Noch im heurigen Jahr googelte der Niederösterreicher laut Anklage nach Suchbegriffen wie "GBL", "GBH Dosierung Körpergewicht" und "Rotwein Geschmack".

Der 42-Jährige befindet sich in der Justizanstalt Korneuburg in U-Haft. Belastet wird er von dem von ihm selbst angefertigten Bildmaterial, das er auf Datenträgern abgespeichert hatte, die bei einer gerichtlich bewilligten Hausdurchsuchung sichergestellt wurden. Auch die Kommunikation, die er über Jahre hinweg mit dem verstorbenen Deutschen geführt hatte, liegt den Strafverfolgungsbehörden vor.

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