Tödliche Explosion in Glock-Werk: Prozess startete zum dritten Mal

Gerichtsgebäude Außenansicht
Bei einem Unfall im März 2019 starb ein Mann: Der Fall wird seit Mittwoch erneut in Klagenfurt verhandelt.

Am Landesgericht Klagenfurt ist am Mittwoch bereits zum dritten Mal Anlauf genommen worden, um eine tödliche Explosion im Kärntner Werk der Glock GmbH im Jahr 2019 strafrechtlich zu klären.

Zwei Angeklagte, 64 und 40 Jahre alt, waren bereits schuldig gesprochen und freigesprochen worden - beide Urteile waren aber vom Oberlandesgericht Graz aufgehoben worden, weshalb neu verhandelt werden muss.

Zu der schweren Explosion war es am 5. März 2019 gekommen. Am Werksgelände von Glock in Ferlach waren Brennversuche mit einem Wasserstoff-Sauerstoff-Gemisch durchgeführt worden. Dabei explodierte ein Speicherzylinder, ein Mitarbeiter kam ums Leben, ein zweiter wurde schwer verletzt. Insgesamt drei Personen wurden grob fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen.

Bei der ersten Verhandlung im Jahr 2020 waren alle drei damals Angeklagten zu unbedingten Geld- und bedingten Haftstrafen verurteilt worden, die Firma Glock fasste nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz eine Geldstrafe aus.

Das OLG Graz bestätigte den Schuldspruch gegen den Erstangeklagten, den damaligen Geschäftsführer der Glock Technology GmbH, von fünf Monaten bedingter Haft und 20.000 Euro Geldstrafe. Das OLG hob aber die Urteile gegen die anderen beiden Angeklagten und die Firma Glock, teilweise wegen Feststellungsmängeln, auf, weshalb schon 2023 neu verhandelt werden musste.

Nichtigkeitsbeschwerde

In diesem Prozess hatte es dann Freisprüche im Zweifel für die zwei Mitarbeiter gegeben. Auch der Antrag auf Verhängung einer Geldstrafe gegen den Verband wurde abgewiesen. Dann erfolgte aber die erneute Wende: Nach einer Nichtigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft hob das OLG Graz die Freisprüche aus formalen Gründen auf, weshalb am Mittwoch erneut unter Richterin Sabine Götz verhandelt wurde.

Der Verteidiger der beiden Männer blieb bei dieser Gelegenheit dabei, dass sich seine Mandanten nicht schuldig bekennen würden. Sie seien zwar in zwei "Orientierungsversuche" wenige Tage vor dem Unfall involviert gewesen. Am Tag des Vorfalles habe der Mitarbeiter, der bei dem Unfall getötet worden war, dann völlig aus eigenem Antrieb den Versuch noch einmal durchgeführt.

Vertagt, um Zeugen zu befragen

Der Mann habe eigenmächtig gehandelt, "obwohl er das nicht durfte und wozu es auch keine Anweisung gegeben hat. Er hat auch die Versuchsanordnung geändert, dabei wurden alle Sicherheitsstecker gezogen", so der Verteidiger. Auch die beiden Angeklagten betonten das in ihren Einvernahmen durch die Richterin.

Der Prozess am Mittwoch wurde auf 16. Oktober vertagt. Staatsanwältin Nicole Sembach beantragte weitere Zeugen, die Aufschluss über allfällige Sicherheitsunterweisungen geben sollen.

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