Justiz-Krimi: Die Hauptdarsteller im Endspiel

Justiz-Krimi: Die Hauptdarsteller im Endspiel
Fall Kampusch: Die Ermittlungen gegen fünf Staatsanwälte neigen sich ihrem Ende zu - ein Überblick.

Die Anspannung ist groß. Sie paart sich mit Ungewissheit - eine passende Mischung für den Justiz-Krimi, der durch den Entführungsfall Natascha Kampusch ausgelöst worden ist und in einem Verfahren gegen fünf hochrangige Staatsanwälte mündete. Das Verfahren ist in einer entscheidenden Phase.

Justiz-Krimi: Die Hauptdarsteller im Endspiel

Eine der großen Fragen lautet:
Was hat die so wichtige Zeugin der Entführung am Freitag in Innsbruck dem Richter erzählt?
Bezeichnend für die Bedeutung der Befragung: Richter Georg Putz hat sie nicht am Gericht, sondern an einem geheimen Ort vollzogen. Folgende brisante Punkte erwuchsen aus dem spektakulären Kriminalfall, der seit dem Wiederauftauchen von Natascha Kampusch im August 2006 die Öffentlichkeit beschäftigt.

Die Zeugin: Der Zufall machte Ischtar A. am 2. März 1998 zur einzigen Zeugin der Entführung von Natascha Kampusch. Die heute 25-Jährige A. beteuerte mehrfach, zwei Täter im Entführungsfahrzeug gesehen zu haben. Ende 2009 meinte sie bei der ersten und einzigen Gegenüberstellung mit Kampusch, es sei offenbar doch nur ein Entführer am Werk gewesen. Die Gegenüberstellung war übrigens gesetzeswidrig verlaufen, weil der Zeugin u.a. nicht ihre früheren Angaben vorgehalten wurden. Was Ischtar A. am Freitag in Innsbruck sagte? Der KURIER erreichte sie am Telefon. Freundlich, doch bestimmt sagte sie: "Ich bitte um Verständnis. Ich will darüber nicht mehr reden. Ich will meine Ruhe haben."

Der Wegbegleiter: Die Evaluierungskommission, die Ermittlungspannen orten sollte, hatte rasch einen potenziellen Mittäter entdeckt. Ernst H., Freund von Entführer Priklopil und dessen letzter Wegbegleiter. H. verstrickte sich in zahlreiche Widersprüche und wirkte auf die Ermittler höchst verdächtig. In unlängst geführten Gesprächen mit dem KURIER zeigte sich H. auffallend nervös. Für den ehemaligen Höchstrichter Johann Rzeszut, Mitglied der Evaluierungskommission, ist es bis heute unverständlich, warum H. von der Staatsanwaltschaft niemals einvernommen wurde, warum das Verfahren gegen H. eingestellt und er lediglich wegen Begünstigung (bei der Flucht Priklopils vor der Polizei) angeklagt wurde.
Ernst H. wurde vom Vorwurf der Begünstigung freigesprochen.

Die Beschuldigten: Werner Pleischl. Dieser Name taucht in letzter Zeit in diversen Affären an prominenter Stelle auf. Der Oberstaatsanwalt war nicht nur an der Freilassung des ehemaligen KGB-Offiziers Golowatow beteiligt, sondern spielte auch in Justiz-Aufregern wie Libro oder eben der Causa Kampusch eine wichtige Rolle. Pleischl und sein Staatsanwaltskollege Thomas Mühlbacher sorgten letztlich dafür, dass der Fall mit einem Einzeltäter namens Wolfgang Priklopil im Jänner 2010 eingestellt wurde. Weil die Staatsanwälte dabei wesentliche Ermittlungsergebnisse der Evaluierungskommission ignoriert haben sollen, müssen sich Pleischl, Mühlbacher und drei weitere Ankläger wegen Verdachts auf Amtsmissbrauch verantworten. Pleischl und Mühlbacher haben sich übrigens in Innsbruck gegenüber dem weisungsfreien Richter Putz der Aussage entschlagen.

Das Prozedere: Die Ermittlungen neigen sich ihrem Ende zu, Richter Georg Putz wird seine Erkenntnisse demnächst an die Staatsanwaltschaft Innsbruck weiterleiten. Diese muss befinden, ob die Erkenntnisse ausreichen, um gegen die Staatsanwälte eine Anklage wegen Amtsmissbrauchs zu erheben. Ein entsprechender Vorhabensbericht ergeht dann an das Justizministerium in Wien. Dort fällt dann die endgültige Entscheidung. Das muss aber nicht das Ende sein: Denn die Ermittlungen in Innsbruck könnten auch eine Neuauflage des Entführungsfalles Natascha Kampusch nach sich ziehen.

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